Neue Linienflüge im Widerspruch zur Kantonsverfassung

Kantonsrat St.Gallen 51.16.53

Interpellation Gschwend-Altstätten (17 Mitunterzeichnende):

«Neue Linienflüge im Widerspruch zur Kantonsverfassung

Mitte September wurde bekannt, dass ab dem 2. November 2016 die People's Viennaline mit dem Angebot vom Flugfeld Altenrhein nach Friedrichshafen den kürzesten internationalen Linienflug der Welt anbieten will. Von den Auswirkungen dieser Linienflüge werden auch Siedlungen auf Schweizer Boden betroffen sein. Zudem ist allgemein anerkannt, dass für Kurzstrecken der öV dem Flugverkehr vorzuziehen ist, da Start und Landung überproportional viel Treibstoff verbrauchen und zudem besonders lärmintensiv sind. Die Umweltverbände fordern seit Jahren, dass für Reisen kürzer als 1'000 Kilometer auf das Flugzeug zu verzichten sei. Zudem heisst es in Art. 16. der St.Galler Kantonsverfassung (sGS 111.1; abgekürzt KV): ‹Der Staat setzt sich zum Ziel, dass der Mensch und die natürliche Umwelt vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen bewahrt werden.›

Ich bitte die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Ist sich die Regierung bewusst, dass die geplanten Flüge frühere Versprechen, dass es neben den bestehenden Destinationen keine weiteren Flüge ab Altenrhein geben werde, unterlaufen?

2. War der Kanton bei der Bewilligung zur Erteilung der Linienkonzession konsultiert worden? Was war sein Standpunkt?

3. Ist sich die Regierung bewusst, dass oben genannter Kurzstreckenflug einer nachhaltigen Entwicklung diametral widerspricht? Und dass der Flug den verfassungsmässigen Schutz der Bevölkerung (nach Art. 16 Abs. 1 Bst. a KV) leichtfertig verletzt?

4. Ist sich die Regierung bewusst, dass der oben erwähnte Kurzstreckenflug auch im Widerspruch zu Art. 18 Abs. 1 Bst. b KV (‹der Einsatz von Verkehrsmitteln soll sinnvoll sein›) steht?

5. Ist der Regierung bekannt, dass die bisher von Bund und Kantonen getroffenen und geplanten Umweltschutzmassnahmen unzureichend sind, um die festgelegten Klimaziele zu erreichen und deshalb – wo immer möglich – keine zusätzlichen umweltschädigenden Aktivitäten zugelassen werden sollten?

6. Welche Gebiete werden mit dem Flug Altenrhein–Friedrichshafen überflogen?

7. Teilt die Regierung die Meinung, dass Lärm und Abgase der beabsichtigten Flüge für die betroffene Bevölkerung eine unzumutbare Zusatzbelastung darstellen? Falls die Flüge nicht ganz verhindert werden können: Was gedenkt die Regierung zu unternehmen, damit das Überfliegen von schweizerischem Hoheitsgebiet möglichst unterbunden wird?

8. Ist die Regierung bereit, bei der People’s Viennaline zu intervenieren und die St.Galler Bevölkerung vor den zusätzlichen Belastungen zu schützen?

9. Gedenkt die Regierung, beim Bundesamt für Zivilluftfahrt zu intervenieren, damit das bisher faktische Linienflug-Moratorium bestehen bleibt? Immerhin ist das Flugfeld Altenrhein kein konzessionierter Flughafen. Und die Regierung hatte sich beim Flughafen Zürich-Kloten jeweils gegen die Süd- und Ostanflüge eingesetzt, um die Bevölkerung zu schützen.

10. Falls tatsächlich ein Bedürfnis für eine schnellere Verbindung von Altenrhein und Friedrichshafen bestehen sollte: Ist die Regierung bereit, gemeinsam mit Partnern in Deutschland und Österreich für ein besseres ÖV-Angebot zu sorgen?»


20. September 2016 Gschwend-Altstätten

Altenburger-Buchs, Baumgartner-Flawil, Etterlin-Rorschach, Keller-Kaltbrunn, Kofler-Uznach, Kündig-Rapperswil-Jona, Lüthi-St.Gallen, Oberholzer-St.Gallen, Sailer-Wildhaus-Alt St.Johann, Schneider-Goldach, Schwager-St.Gallen, Simmler-St.Gallen, Sulzer-Wil, Surber-St.Gallen, Thurnherr-Wattwil, Walser-Sargans, Wick-Wil

 

 

Download:
Schriftliche Antwort der Regierung vom 02.11.2016 (PDF 126KB)

 

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