Medienmitteilung zur Einreichnung einer Beschwerde beim BAZL

Flugfeld in Schranken weisen

Der Schutzverband Aktion gegen Fluglärm AgF hat beim Bundesamt für Zivilluftfahrt Beschwerde gegen die Airport Altenrhein AG eingereicht. Die exorbitante Anzahl Sonderbewilligungen für An- und Abflüge ausserhalb der Betriebszeiten auf dem privaten Flugfeld in Altenrhein belastet die Region, die grosse Anzahl der vom Fluglärm betroffenen Anwohnerschaft und auch das Klima.

Ausgerechnet in der Jahreszeit, in der ohnehin sehr viel mehr geflogen wird, werden auf dem Flugfeld Altenrhein sämtliche Ruhezeiten missachtet. Hinzu kommt, dass im Sommer das Leben hauptsächlich im Freien stattfindet und so nicht nur der Lärm die Region belastet sondern auch noch der Kerosingestank erduldet werden muss.

Wie auf allen Flugplätzen der Schweiz bestimmt auch auf dem privaten Flugfeld Altenrhein das Betriebsreglement den Luftverkehr und anverwandte Betriebe. So ist unter anderem festgelegt, von wann bis wann keine Flugzeuge landen oder starten können. Ab mittags 12.00 bis 13.30 Uhr bleibt das Flugfeld geschlossen. Abends darf maximal bis 21.00 Uhr gelandet oder gestartet werden. Diese Vereinbarungen sind Bestandteil des Staatsvertrages zwischen Österreich und der Schweiz. Die Ruhepausen wurden zum Schutz der Bevölkerung auf österreichischer wie auch auf schweizerischer Seite festgelegt.

In begründeten Fällen ist die Flugplatzleitung berechtigt sogenannte Sonderbewilligungen zu erteilen. Nun wurden in den Sommermonaten bis zu 60 Ausnahmen pro Monat erteilt. Das Betriebsreglement wird damit faktisch ausser Kraft gesetzt. Aufsichtspflicht über die Einhaltung des Betriebsreglementes und somit auch über die erteilten Sonderbewilligungen hat das BAZL (Bundesamt für Zivilluftfahrt). Der Schutzverband AgF hat deswegen Beschwerde eingereicht und verlangt, dass das BAZL die wahllos erteilten Sonderbewilligungen ahndet und für die Wiederherstellung des rechtmässigen Betriebs auf dem Flugfeld sorgt. Weiter sollen in Zukunft nur in tatsächlich begründeten Fällen Ausnahmen erteilt werden dürfen.

 

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