Auch St. Gallen reicht Fluglärm- Beschwerde ein

aus dem St.Galler Tagblatt vom 6. Mai 2005

ST. GALLEN. Als fünfter Kanton reicht jetzt auch St. Gallen gegen das Betriebsreglement für den Flughafen Zürich Beschwerde ein. Die Regierung fordert eine grössere indestflughöhe über dichtbesiedeltenGebieten.

Bei der Ausgestaltung der An- und Abflugrouten müssten die Lärmschutzbedürfnisse der St. Galler Bevölkerung besser berücksichtigt werden, heisst es in einem Communiqué. Grössere Agglomerationen sollten weniger intensiv überflogen werden.

Mit ihrer Beschwerde bei der Rekurskommission für Infrastruktur und Luftfahrt gegen die vorläufige Verfügung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (Bazl) reagiert die St. Galler Regierung auch auf zwei entsprechende parlamentarische Vorstösse. Diese waren letzte Woche vom St. Galler Kantonsrat für dringlich erklärt worden. Die Regierung hatte in ihrer Antwort erklärt: Weil Deutschland einseitig Einschränkungen des Flugbetriebs über Süddeutschland erlassen habe, seien Warteräume verschoben worden, so etwa der neue Warteraum (Amiki) über dem Kanton Thurgau. Als Folge seien auch die Abflugrouten verschoben worden; dadurch sei die Zahl der Abflüge über St. Galler Kantonsgebiet stark gestiegen. Vor St. Gallen haben bereits auch die Kantone Zürich, Thurgau, Schaffhausen und Aargau sowie eine Reihe von Privaten gegen das vorläufige Betriebsreglement für den Flughafen Zürich beim Bund Beschwerde eingereicht. Zentrale Forderung ist der Schutz der Bevölkerung. Der Kanton Thurgau sieht seine Anliegen nicht berücksichtigt: Gefordert wird die Anhebung der Mindestflughöhe von 2100 auf rund 3000 Meter über Meer sowie eine Optimierung des Warteraumes Amiki. Das Gebiet Kreuzlingen/Weinfelden mit dem Erholungsraum Ottenberg verdiene besondere Rücksichtsnahme. Auch die Interkantonale Regionalplanungsgruppe Wil beschwert sich beim Bazl gegen die Immissionen. (red.)

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