BAZL verlangt UVP

Die Aktion gegen Fluglärm Altenrhein AgF nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, dass das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL den faulen Tricks der Betreiber des privaten Flugfeldes Altenrhein nicht aufgesessen ist. Gegen den Bau eines neuen Fliegermuseums hatte es Einsprachen gegeben. Beim Augenschein des BAZL zusammen mit den Einsprechern wurde festgestellt, dass die real vorhandene Anzahl Parkplätze deutlich über der im Baugesuch angegebenen Zahl liegt. Die Täuschung hat nicht geklappt und deshalb muss die Airport AG nun eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erstellen lassen oder auf ein neues Fliegermuseum verzichten.

Anlässlich der kürzlich abgehaltenen 28. ordentlichen Mitgliederversammlung hatte die AgF die erste Statutenrevision vorgenommen. Neu fordert die AgF darin ein striktes Verbot von gewerblichen Helikopterflügen und den generellen Verzicht auf Airshows. Das bisher schon verlangte Flugverbot an Feiertagen wird ergänzt, indem das Verbot auch an österreichischen Feiertagen gelten soll. Eine Arbeitsgruppe der AgF ist zudem beauftragt, ein neues, restriktiveres Betriebsreglement für das Flugfeld Altenrhein auszuarbeiten und seine Inkraftsetzung zu erwirken.

Im Anschluss an die Versammlung orientierte GP-Nationalrätin Marlies Bänziger, Winterthur, Präsidentin des Schweizerischen Schutzverbandes gegen Flugemissionen SSF, über aktuelles Geschehen unter der Bundeshauskuppel. Dort wird alles unternommen, dass die Luftfahrt von den Kosten befreit wird, die sie verursacht. Ja, sie wird von Staates wegen subventioniert. So werden - entgegen dem Verursacherprinzip - sämtliche Sicherheitsaufwendungen und Aufsichtskosten von der Öffentlichkeit getragen. Zudem sollen künftig in Nebenbetrieben erwirtschaftete Gewinne für tiefere Flugpreise verwendet werden können. Für Altenrhein hiesse das zum Beispiel, möglichst ein attraktives Einkaufszentrum mit Bürogebäuden und vielen Parkplätzen (!).

Unter diesen Aspekten ist die AgF über den erneuten Verkauf, nun zu 100% im Besitze eines österreichischen Staatsbürgers, wenig erstaunt. Sollte der neue Eigentümer glauben, er könne den Widerstand der Lärmgeplagten ennet des Rheins aufgrund seiner Staatsbürgerschaft unterlaufen, dürfte er sich getäuscht haben. Das Vorarlberger Parlament hatte mit aller Deutlichkeit bewiesen, dass es den Ausbau des privaten Flugfeldes zu einem International Airport kategorisch ablehnt. Daran ändert nichts, selbst People’s Business Airport St. Gallen-Altenrhein wird keinen Landrat ins andere Lager treiben.

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