Die Suche nach der Hintertür

Bericht im St.Galler Tagblatt vom Donnerstag, 6. Juli 2006

Das Konzessionierungsverfahren rund um das Flugfeld Altenrhein ist weiter blockiert

ALTENRHEIN. Das Konzessionierungsverfahren rund um den Flugplatz Altenrhein steckt fest: Das stärker eingebundene Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) hat zwar Handlungsspielräume geprüft, die gesetzlich zulässige Hintertür aber nicht gefunden.

CHRISTOPH ZWEILI

Die Kantone St. Gallen und Appenzell Ausserrhoden befürworten die Konzessionierung des Flugfeldes Altenrhein. Namentlich St. Gallen ist für eine massvolle Entwicklung des Flugplatzes zum Regionalflugplatz mit Linienverkehr, ergänzend zum Flugplatz Friedrichshafen auf deutscher Seite. Inzwischen hat sich aber der Widerstand gegen die Konzessionierung des Flugplatzes Altenrhein akzentuiert: Erst waren nur Anwohner, Umweltschutzorganisationen und die Standortgemeinde Thal dagegen. Mit dem Landtag im Rücken tritt inzwischen auch die Vorarlberger Landesregierung entschlossener und deutlicher auf: Sie will von einer massvollen Ausdehnung der Betriebszeiten zugunsten des Linienverkehrs nichts mehr wissen. Bregenz macht inzwischen so viel Dampf, dass sich auch die Wiener Hofburg in einer Verbalnote der Haltung des Bundeslandes angeschlossen hat.

Konzession als Schreckgespenst
Viel Wind also um ein Konzessionsverfahren, das noch nicht einmal begonnen hat «und aus Schweizer Sicht eher ein formeller Akt ist», wie Anton Kohler, Mediensprecher beim Bundesamt für Zivilluftfahrt, betont. Im Übrigen gibt er sich bedeckt. «Wir haben Alternativen geprüft. Der Zustand mit Linienflügen ab Altenrhein ohne Konzessionierung ist aus Schweizer Sicht unhaltbar.» Wohl nur auf dem Papier gibt es die Möglichkeit, ein parlamentarisches Verfahren anzustrengen, das zu einer Gesetzesänderung mit einem «Altenrhein-Ausnahmeparagraphen» führt. Das Bazl, das die Sonderbewilligung für die seit 1991 bestehende Linienverbindung nach Wien und die von der Airport-Betreiberin gewünschten zusätzlichen Linienflüge nach Düsseldorf, Hamburg oder London im Sinne des Luftfahrtgesetzes stets von einer Konzessionierung des Airports St. Gallen-Altenrhein abhängig machte, stellte bisher seine Haltung stets auf den Kanton St. Gallen ab. Bereits im März hatte der St. Galler Volkswirtschaftschef Josef Keller aber klar gemacht, dass er mit dem Bazl reden wolle «um eine staatsvertragliche Lösung zu finden, die wegkommt vom Schreckgespenst einer Konzessionierung nach Schweizer Recht». Diese Lösung scheint es vorderhand nicht zu geben. Airport-Geschäftsleiter René Schmid könnte auch ohne die Konzessionierung leben, wie er sagt. «Wenn es bei den 36 500 Flugbewegungen pro Jahr und den erweiterten Öffnungszeiten bleibt und wir zusätzliche Linienflüge anbieten können.» Der Ausbau über die Konzessionierung koste die Flugplatz-Betreiberin nur teures Geld, «1,5 Millionen Franken Projektkosten haben wir dafür veranschlagt».

Die Angst vor der «Enteignung»
Mit der Konzession erhielte der Flugplatz Altenrhein den Status einer öffentlichen Einrichtung; alle Flugzeuge hätten grundsätzlich – so weit auf der 1500 Meter langen Piste möglich – Landerecht und der Betreiber hätte mehr Rechte in den Bereichen Enteignung und Lärm. Das hat Ängste geweckt, nicht nur im Land Vorarlberg. Die «Aktion gegen Fluglärm» (AgF) hat in ihrem Kampf gegen die Konzessionierung bereits vorsorglich den Gang vors Bundesgericht angekündigt.

Eine Karte zu viel
Aufgeschaukelt hat sich der Vorarlberger Widerstand an einer Anlagekarte des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL), der behördenverbindlich für jeden Schweizer Flugplatz die bauliche und betriebliche Entwicklung festlegt. Dieser Kartenentwurf zeigt das festgelegte Gebiet mit Hindernisbegrenzung, beziehungsweise die für die Sicherheit beim An- und Abflug notwendigen hindernisfreien Zonen, die auf internationalen Regelungen basieren – also auch für das Vorarlberger Hoheitsgebiet in der Gemeinde Gaissau Gültigkeit haben. Auf die «ohne Rücksprache eingezeichnete Zone» reagierte die österreichische Seite nachhaltig düpiert. Zu Unrecht, wie es auf Schweizer Seite heisst, natürlich könne die Schweiz nicht über ausländisches Territorium verfügen. Nur: Wenn Vorarlberg diese Sicherheitszone nicht ausscheidet, wären auch die Flüge nach Wien nicht mehr möglich.

Ball nach Bern gespielt
SP-Kantonsrat Felix Gemperle, Goldach, wollte Ende Mai vom St. Galler Regierungsrat wissen, ob dieser bereit sei, sich für eine «Kompromisslösung ohne Konzessionierung» einzusetzen und ob bereits Gespräche geführt würden. Zwar steht die Antwort auf Gemperles Anfrage noch aus, doch die Abklärungen des Bazl zeigen, dass St. Gallen den Ball längst Bern zugespielt hat.

Copyright © St.Galler Tagblatt
Eine Publikation der Tagblatt Medien

Zurück