Emissionen durch das Flugfeld Altenrhein

Interpellation Gemperle-Goldach (20 Mitunterzeichnende) vom 21. Februar 2012

Schriftliche Antwort der Regierung vom 20. März 2012


Felix Gemperle-Goldach stellt in seiner Interpellation vom 21. Februar 2012 fest, dass seit März des vergangenen Jahres zwei Gesellschaften Flüge ab Altenrhein in die österreichische Hauptstadt anbieten und sich in diesem Zusammenhang die Umweltbelastung merklich erhöht habe. Er erkundigt sich nach der Haltung der Regierung und stellt dazu verschiedene Fragen.

Die Regierung beantwortet die Fragen wie folgt:

  1. Der Regierung ist bekannt, dass seit Ende März 2011 die People's BusinessAirlines als ein Tochterunternehmen der Flugplatzbetreiberin neben der Austrian Airlines (AUA) die Fluglinie Altenrhein-Wien zusätzlich mit Linienflügen bedient. Der Betrieb dieser zusätzlichen Fluglinie erfolgt den Betreibern zufolge aus einer unternehmerischen Notwendigkeit heraus und soll sicherstellen, dass die Linie Altenrhein-Wien auch zukünftig geflogen wird. Der Betrieb der Fluglinie Altenrhein-Wien ist ein wesentliches Standbein des Flugplatzes und auch für die Region eine wichtige Verkehrsverbindung. Auch der Regierung ist es deshalb ein Anliegen, dass diese Verbindung erhalten bleibt. Sie ist zuversichtlich, dass sich Angebot und Nachfrage auf der Linie Altenrhein-Wien kurz- bis mittelfristig wieder einpendeln.

  2. Der Umstand, dass zwei Fluglinien nahezu zeitgleich die gleiche Destination bedienen, ist namentlich unter ökologischen Gesichtspunkten unbefriedigend, solange die Kapazitäten nicht ausgelastet sind. Mit der zusätzlichen Fluglinie hat indessen keine Verdoppelung der Anzahl Flüge stattgefunden, sondern die Anzahl der täglichen Rotationen hat sich von vier im Jahr 2010 auf heute sechs Rotationen unter der Woche erhöht. Der Linienflugbetrieb von Altenrhein nach Wien bewegt sich mithin im Rahmen des bereits früher dagewesenen Umfangs. Mit dem Embraer 170 betreibt die People's BusinessAirline sodann einen modernen zweistrahligen Düsenjet, der namentlich bei der Landung identische Messwerte aufweist wie die von der AUA verwendeten Turboprop-Maschine des Typs Dash 8-400. Beim Start weist die Düsenmaschine leicht höhere Lärmwerte auf, die jedoch durch die bessere Steigleistung und den schnelleren Wegflug kompensiert werden. Unterschiedlich ist sodann die individuell wahrnehmbare Charakteristik des Lärms einer Düsenmaschine im Vergleich zu demjenigen einer TurbopropMaschine. Dieser Umstand trägt mit dazu bei, dass die Düsenmaschine lauter wahrgenommen wird als die Maschine der AUA. Die Lärmwerte bewegen sich aber im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.

  3. Mit dem Objektblatt zum Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt hat der Bundesrat am 6. Juli 2011 die betrieblichen Rahmenbedingungen für den Flugplatz St.Gallen-Altenrhein festgelegt. Nach der eidgenössischen Gesetzgebung über die Luftfahrt und insbesondere nach der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (SR 748.131.1, abgekürzt VIL) überwacht das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) die Einhaltung der luftfahrtspezifischen, der betrieblichen und der baupolizeilichen Anforderungen sowie der Anforderungen des Umweltschutzes oder lässt sie durch Dritte überwachen (Art. 3b Abs. 1 VIL). Die Zuständigkeit für die Einhaltung der umweltrechtlichen Vorschriften liegt mithin beim Bund. Beim BAZL sind derzeit verschiedene Verfahren hängig, die sich zum Teil mit den gleichen Sachverhalten beschäftigen, wie sie die vorliegende Interpellation thematisiert. Im Zusammenhang mit verschiedenen Bauvorhaben auf dem Flugplatzgelände ist sodann – aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes – eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig. Die Regierung geht davon aus, dass das BAZL bei der Bearbeitung der Anzeige und bei der laufenden Umweltverträglichkeitsprüfung die Interessen der Bevölkerung ernst nimmt und für eine konsequente Einhaltung der umweltrechtlichen Vorschriften sorgt. Hinzuweisen ist darauf, dass der Flugplatz Altenrhein die betrieblichen Abläufe und die einzuhaltenden Regelungen in einem Airport-Handbuch, welches auf der Internetseite des Unternehmens öffentlich einsehbar ist, geregelt hat. Unter anderem ist dort auch die Abwicklung der Standläufe geregelt. Diese sind demnach nur von Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 18.00 Uhr erlaubt und bedürfen der Bewilligung der Flugplatzbetreiberin. Ausserhalb dieser Zeiten sind Standläufe ebenfalls nur mit Bewilligung der Flugplatzleitung gestattet. Standläufe dürfen sodann nur in einer klar markierten Zone durchgeführt werden. Diese befindet sich östlich des Vorplatzes zum Hangar S5 und ist vom Dorf abgewandt.

  4. Die Regierung sieht derzeit keinen Anlass, zwischen der Flugplatzbetreiberin und der betroffenen Bevölkerung zu vermitteln. Dies wäre in erster Linie Sache der Standortgemeinde. Seitens der Betreiberin des Flugplatzes Altenrhein besteht die mündliche Zusicherung, Anliegen des Lärmschutzes mit den kommunalen Ansprechpartnern zu diskutieren und umzusetzen, soweit dies möglich ist. Die Voraussetzungen für ein gutes Einvernehmen sind aus Sicht der Regierung mithin vorhanden.

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