Gegen Abschaffung

Aktion gegen Fluglärm AgF zum Verbandsbeschwerderecht

Unter dem nichtssagenden und verschleiernden Begriff „VI. Nachtrag zum Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege“ entscheiden die Stimmbürgerinnen und -bürger am 17. Juni über die Abschaffung oder Beibehaltung des Verbandsbeschwerderechts. Das heisst, den Umweltverbänden würde das Recht entzogen, Rekurs einzulegen gegen Vorhaben, die offensichtlich krass gegen Natur-, Umwelt-, Landschafts- und oder Heimatschutz verstossen. Die Abschaffung hätte katastrophale Auswirkungen. Denn oft weichen Behörden dem Druck mächtiger und einflussreicher Bauherrschaften, vor allem dann, wenn diese mit Wirtschaftsinteressen und dem Verlust oder der Nichtschaffung von Arbeitsplätzen argumentieren. Nicht selten gehören Mitglieder von bewilligenden Behörden selber dem Bau-Haupt- oder -Neben-gewerbe an oder sind auf andere Weise mit interessierten Unternehmern verbandelt. Schon mancher Gemeinderat hat unzulässigen Projekten zugestimmt in der heimlichen Hoffnung, dass die Umweltverbände dann schon Rekurs einlegen werden.

Die Umweltverbände würden jedoch versuchen, ihre Aufgaben trotz Abschaffung des Einspracherechtes weiterhin wahrzunehmen. Die Erfolgsquote ihrer Rekurse liegt sehr hoch. Daher ist zu erwarten, dass die Gerichte sich statt mit Rekursen gegen Vorhaben mit Klagen gegen Bewilligungsbehörden zu befassen hätten. Der Unterschied liegt aber darin, dass im Einspracheverfahren oft Kompromisslösungen erarbeitet wurden, was nach einem Gerichtsentscheid indessen nicht mehr möglich sein wird. Man muss sich fragen, ob das im Sinne der Bauherrschaften sein kann. Oder schiessen Betonköpfe hier ein Eigentor? Auch die Aktion gegen Fluglärm Altenrhein hat sich immer wieder mit Einsprachen gegen unzulässige Vorhaben wehren müssen. Letztes Beispiel: Die gesetzeswidrige Bewilligung von Linienflügen ins Ruhrgebiet durch das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL). In diesem Fall kam es nach wenigen Wochen zum frühzeitigen Aus, weil niemand Tickets kaufen wollte, obwohl ein vielzitiertes Gutachten grosse Nachfrage bescheinigt hatte.

Die nächste Nagelprobe in Altenrhein steht dem Thaler Gemeinderat bevor, die Airshow 2008. Die AgF fordert den Thaler Gemeinderat auf, angesichts der offensichtlichen Klimaveränderung und im Hinblick auf die Sonder-Klima-Session des Kantonsrates die gesundheits- und umweltschädigende Grossveranstaltung nicht zu bewilligen. Die Stimmbürgerinnen und -bürger bittet sie inständig, das Verbandsbeschwerderecht nicht abzuschaffen, das heisst, den „VI. Nachtrag zum Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege“ abzulehnen.

31.5.2007

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