Gegner auf Konsenssuche

RORSCHACH. Werden die Nutzungsbeschränkungen grundbuchamtlich verankert, ist auch das Mitspracherecht garantiert: Das ist das Fazit eines Podiums zum laufenden Konzessionierungsverfahren für den Flugplatz Altenrhein.

CHRISTOPH ZWEILI

Braucht es eine Konzession für den Flugplatz Altenrhein, der rechtlich als Flugfeld mit einer Ausnahmebewilligung für den Betrieb des Linienverkehrs Altenrhein–Wien gilt? – Wer will sie, wem nützt und wem schadet sie? Und: Hängen Konzessionierung und Lärmentwicklung des Flugplatzes Altenrhein zusammen? Ein Fragenkatalog und viele diffuse Ängste führten am Dienstagabend ein kritisches Publikum im Rorschacher Stadthofsaal zusammen. Die Gegnerschaft manifestiert sich zur Hauptsache im Schutzverband Aktion gegen Fluglärm (AgF), der die Gegner und Befürworter der Konzessionierung des privaten Flugfeldes zum Podiumsgespräch unter der Leitung von Walter Langenegger, Chef der Inlandredaktion des «St. Galler Tagblatts», eingeladen hatte.

Nicht am Lärmkorsett rütteln
Der spannende Disput zeigte: Inhaltlich sind die Positionen der Gegner und Befürworter einer Konzessionierung dicht beieinander. Zwar ist die Standortgemeinde Thal als einzige von 16 Gemeinden der Regionalplanungsgruppe gegen eine Konzessionierung. An den Lärmimmissionsgrenzwerten rütteln wollen aber weder Stadtammann Thomas Müller noch Kantonsrat Markus Blum (beide Pro), geschweige denn Heinz Grob und Peter Ettler (beide Contra). Im Gegenteil: Müller möchte das österreichische Lärmkorsett auch in der Schweiz angewendet sehen.

Seit bald 25 Jahren setzt sich die AgF «für mehr Lebensqualität und weniger Fluglärm ein», sagt Präsident Heinz Grob. Thomas Müller, Präsident der Regio Rorschach-Bodensee, hält den Flugplatz zwar für einen «massgebenden Standortfaktor» und die Konzessionierung lediglich für eine rechtliche Statusänderung, möchte aber verbindliche Nutzungsbeschränkungen verankert wissen, um den Linienverkehr massvoll ausbauen zu können und die Kleinaviatik einzuschränken. Das hält der Zürcher Peter Ettler für eine Mär. Der prozesserfahrene Jurist und Experte im Luftfahrtrecht hat Österreich 1991 bei den Verhandlungen mit der Schweiz rund um den Staatsvertrag und das heute gültige Lärmkorsett vertreten.

Ettler, der heute vom Fluglärm betroffene Gemeinden im Osten von Zürich vertritt, spricht kämpferisch von einer Mogelpackung, die Bundesrat und St. Galler Regierung dem Volk verkaufen, was den volkswirtschaftlichen Nutzen von konzessionierten Regionalflughäfen angeht. «Lugano-Agno wurde auf rudimentäre Strukturen zurückgestuft und Bern-Belp serbelt beim Linienverkehr. Die Vorarlberger brauchen eine Verbindung in die Landeshauptstadt Wien, aber wer – um Himmels Willen – will schon in den Ruhrpott fliegen?» Ettler hat eine Alternative zur Hand, die ihm den Szenenapplaus der AgF-Vertreter einbringt: «Besser wäre es, im Dreiländereck am Bodensee in die Erschliessung des öffentlichen Verkehrs zu investieren – nach dem Vorbild der Regio Basilensis.» Heinz Grob könnte mit dem massvollen Ausbau des Linienverkehrs in Altenrhein leben, «wenn dafür der lärmige Privat- und Sportverkehr abnähme». Und: Thomas Müller müsste sich bei der St. Galler Regierung für die Plafonierung der 33 500 Flugbewegungen einsetzen, wie das die Regio Rorschach-Bodensee fordert – ausgeschöpft wurden im Jahr 2004 lediglich deren 29 000. So weit liess sich Müller am Podium zwar nicht in die Pflicht nehmen, aber er sprach sich für einen «Flugplatz-Perimeter ohne einen Quadratmeter Spielraum» aus und zeigte sich auch aufgeschlossen für eine Volksbefragung nach dem Vorbild der Standortgemeinde Thal, «vorausgesetzt, die Fragen sind korrekt formuliert».

Im Grundbuch eintragen?
Den Flugplatz-Betreibern bereits bekannt ist Müllers Vorstoss, die Nutzungsbeschränkungen auf dem Grundstück gegenüber der Konzessionierung grundbuchamtlich eintragen zu lassen – nach einer Idee des Juristenkollegen Ettler. Während im Rahmen des SIL-Koordinationsprozesses die Öffentlichkeit wenig Rechte hat, bekäme die Standortgemeinde Thal so privatrechtlich ein Mitspracherecht. Ausgegoren ist diese Idee allerdings nicht, wie Ettler zugeben musste.

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