Medienmitteilung der AgF: Linienflüge ohne Konzession - BAZL trickst

Medienmitteilung der AgF vom 6. Januar 2007:

Einmal mehr zaubert das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL ein Kaninchen aus dem Hut: Entgegen allen früheren Behauptungen - auch von BAZL-Chef Raymond Cron persönlich gegenüber einer Dreier-Delegation der Aktion gegen Fluglärm AgF - sollen nun plötzlich Linienflüge ohne Konzession ab Altenrhein gesetzeskonform sein. Genau diesen Vorschlag hatte die AgF mehrmals gemacht, war aber immer auf taube Ohren gestossen: Nichts geht ohne Konzession, hiess es unisono. Nun, da eine Konzessionierung wegen der fehlenden Sicherheitszone auf Vorarlberger Gebiet wohl definitiv vom Tisch ist, wird das Eidgenössische Luftfahrtgesetz vom BAZL selbstherrlich uminterpretiert.

Diese offensichtliche Rechtsbeugung durch ein Bundesamt - nur damit ein privater Investor seine voreilig getätigten Investitionen gewinnbringend vermarkten kann - wird die AgF nicht hinnehmen. Sie wird den geplanten Trick mit allen rechtlichen, politischen und flugsicherungstechnischen Mitteln bekämpfen. Aus der ablehnenden Begründung der Vorarlberger Landesregierung geht nämlich klar hervor, dass nach schweizerischem Recht eine Konzessionierung unmöglich ist, weil die hierfür notwendige Sicherheitszone auf österreichischem Gebiet fehlt. Wenn aber diese Sicherheitszone für konzessionierte Flüge zwingend vorgeschrieben ist, heisst dies logischerweise nichts anderes, als dass nicht konzessionierte Flüge unsicher sind.

Mit der Sicherheit sollte das BAZL nicht spassen. Wir erinnern an das Flugzeugunglück von Überlingen, wo auf Schweizer Seite Sicherheitsfragen sträflich missachtet worden waren. Die BAZL-Führung sollte sich erinnern, dass derartige Tricks bereits einem früheren Chef Kopf und Kragen gekostet haben.

Zu den Betriebszeiten sagt die Vorarlberger Landesregierung wörtlich:
„Wir sind mit der vorgesehenen und anscheinend in der Schweiz innerstaatlich koordinierten Ausdehnung der Betriebszeiten nicht einverstanden und verweisen auf die geltenden zwischenstaatlichen Vereinbarungen. Das gleiche gilt für die vorgesehene Ausdehnung des so genannten Floatings, die die Wirksamkeit des zwischenstaatlich vereinbaren Tages-Lärmkorsetts erheblich reduziert.“
Dieser Aussage ist nichts hinzuzufügen.


AgF Aktion gegen Fluglärm Altenrhein
Pessedienst

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