Medienmitteilung zum neusten Plangenehmigungsgesuch der Airport Altenrhein AG

Der Schutzverband Aktion gegen Fluglärm Altenrhein nimmt zum neusten Baugesuch Stellung und verlangt von der Airport Altenrhein AG, die vom Bundesverwaltungsgericht geforderten Auflagen zu erfüllen.

Am letzten Dienstag erfuhr die Öffentlichkeit aus der Zeitung, dass die Airport Altenrhein AG ein Plangenehmigungsgesuch für einen Hangar-Neubau der ’Egli Paint GmbH’ eingereicht hat. Gegen das Baugesuch kann bis 26. März 2015 beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) Einsprache erhoben werden.

Das Vorgehen der Flugfeld-Besitzerin erstaunt sehr, da die Voraussetzungen für neue Projekte auf dem Flugfeld-Areal absolut nicht gegeben sind. Im Januar 2012 hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil klar festgelegt, dass vor jeglichem Weiterausbau der Flugfeld-Infrastruktur eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen sei.

Diese Voraussetzung ist bis heute nicht erfüllt. Inzwischen wurde zwar eine UVP durchgeführt, und der Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) lag bis Ende Februar 2014 öffentlich auf. Dagegen sind insgesamt neun Einsprachen beim BAZL eingegangen. Doch seither - seit über einem Jahr (!) - ist nichts geschehen. Der von verschiedenster Seite stark kritisierte UVB ist somit nicht rechtskräftig, die Einsprachen sind noch hängig.

Für die Aktion gegen Fluglärm ist es absolut unverständlich, dass die Airport AG bereits heute ein neues Bauprojekt auflegt, wohl wissend, dass die Voraussetzungen für eine Bewilligung nicht erfüllt sind. Die AgF fordert stattdessen, dass der UVB endlich nachgebessert wird und die schwerwiegenden Mängel zuerst behoben werden, bevor weitere Ausbauprojekte ins Auge gefasst werden.

AgF-Pressedienst

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