Soll der Flugplatz gepusht werden?

Bericht aus dem St.Galler Tagblatt vom 8. Juni 2005

Gestern entschied der Kantonsrat, dass ein parlamentarischer Vorstoss zur Flugplatzkonzessionierung nicht dringlich ist

St. gallen. Der Altenrheiner SP-Kantonsrat Beat Bosshart und sein Gossauer Fraktionskollege Ruedi Blumer präsentieren der Regierung ein Bündel Fragen zum Flugplatz Altenrhein.

hansruedi wieser

Die Interpellation Beat Bossart (SP/Altenrhein) zur Konzessionierung des Flugplatzes Altenrhein wurde gestern vom Kantonsrat für nicht dringlich erklärt.

Nur noch bis 10. Juni
Die Zeit drängt für das Anliegen der Interpellanten. Am 10. Juni läuft die Frist ab, welche den Gemeinden zur Artikulierung ihrer Standpunkte bezüglich Konzessionierung des Flugplatzes im Rahmen einer Vernehmlassung zur Verfügung steht. Dann werden die Stellungnahmen vom Kanton an den Bund weitergeleitet. «Wir wollen aber, dass unser Vorstoss behandelt wird, bevor die Würfel gefallen sind», so Boss- hart und Blumer. «Ich habe nichts gegen den Flugplatz Altenrhein, so, wie er heute ist», erklärt Beat Bosshart auf eine entsprechende Frage. «Aber ich bin gegen die Konzessionierung, weil diese die Grundlage zu einem Ausbau bildet.» Er hätte sich der Dringlicherklärung nicht widersetzt, liess Regierungsrat Josef Keller durchblicken, wenn es vom Verfahren her nötig gewesen wäre. Das sei aber nicht der Fall. Jetzt sei nämlich erst das Planverfahren eingeleitet worden. «Wenn keine Vorentscheide vor der Septembersession fallen, dann können wir uns damit abfinden, dass die Interpellation für nicht dringlich erklärt wird», sagte Ruedi Blumer (SP/Gossau) auch namens seines Altenrheiner Fraktionskollegen Bosshart. Er gab allerdings seiner Hoffnung Ausdruck, dass die Regierung ihre Haltung zum Flughafen in der Sommerzeit überdenkt. Damit sprach er die Feststellung an, die Konzessionierung liege im öffentlichen Interesse.

Neun Fragen an die Regierung
Warum unterstützt die Regierung die Interessen eines privaten Investors und stellt sich gegen die Interessen der Bevölkerung in der Region und des Umweltschutzes?, lautet die erste Frage. Dann will man wissen, worauf sich die Regierung in ihrer Meinung stützt, wonach die Konzessionierung im öffentlichen Interesse ist. Ist sie bereit, die Öffentlichkeit über die entsprechenden Studien beziehungsweise Bedarfsabklärungen zu informieren? Auch die Risikobeurteilung aus dem vermehrten Überfliegen des Trinkwasserspeichers Bodensee und der Warteräume Amiki und Altenrhein sind Thema. Ebenso die Tatsache, dass die St. Galler Regierung in den Regionen Rapperswil-Jona und Fürstenland-Wil Beschwerde gegen Fluglärm führt, während sie durch ihre Haltung zusätzlichen Lärm am Boden und in Bodennähe befürwortet. Von St. Gallen aus sei die Reisezeit mit dem öffentlichen Verkehrsmittel zum Flugplatz Altenrhein nur etwa 20 Minuten kürzer als nach Zürich Flughafen, geben die Interpellanten zu bedenken. Sie erwähnen, dass die Aussicht auf eine Konzessionierung Altenrheins bereits heute nachteilige Folgen auf den Wert von Grundstücken habe. Wie die Regierung die zu erwartende Wertverminderung zu kompensieren gedenke. Ausserdem wollen die Interpellanten wissen, wie viel Steuern der Flugplatz Altenrhein heute zahlt und wie ausgeschlossen werden kann, dass der Flugplatz nach einer allfälligen Konzessionierung vergünstigte Kredite der öffentlichen Hand erhält.

Flugplatz ist nicht Industrie
Und wie sieht es mit Arbeitsplätzen aus? «Man darf die heutigen Industriebetriebe in Altenrhein nicht mit dem Flugplatz in Verbindung bringen», sagt Bosshart. Auch er sei der Meinung, dass jeder Arbeitsplatz wertvoll ist. Er will dem Gemeinderat Thal den Rücken stärken. Das sei die einzige Behörde, welche sich in ihrer Haltung auf den Volkswillen abstützen könne, betont er. «Den Flugplatz zu pushen ist nicht im öffentlichen Interesse.»

 

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