St. Gallen tritt Fluglärm- Charta bei

Bericht aus St.Galler Tagblatt vom 4.7.2006

Der Stadtrat antwortet auf eine Einfache Anfrage über Tiefflieger aus Zürich. Und erklärt seinen Beitritt zur «Charta Region Ost», die er vor kurzem noch ablehnte.

Im September letzten Jahres hatte der Stadtrat auf eine Interpellation von Thomas Schwager (Grüne) hin erklärt, auf einen Beitritt zur «Charta Region Ost» zu verzichten. Angesichts der zu erwartenden Entwicklung in Zürich hat er nun beschlossen, der «Charta» dennoch beizutreten. Dies erklärt der Stadtrat in seiner Antwort auf eine Einfache Anfrage von Gallus Kappler (CVP) zu Tieffliegern am Abend über der Stadt. 84 Gemeinden aus den Kantonen Zürich, Thurgau und St. Gallen setzen sich in der «Charta Region Ost» für eine gerechte, der Bevölkerungsdichte angepasste Fluglärmbelastung in der Ostschweiz ein.

Was heisst «zu tief»?
Zwischen 22.30 und 23.30 Uhr würden einige Flugzeuge ab Zürich Kloten zu tief über die Stadt fliegen und damit zu viel Lärm verursachen – davon geht Kappler in seiner Einfachen Anfrage aus. Der Stadtrat erklärt, dass oberhalb der vorgeschriebenen 300 Meter über Grund relativ sei, welche Flugzeuge «zu tief» fliegen würden. Die Stadt werde mehr Tiefflieger zu hören bekommen, wenn die Piste 28, von der aus die Flieger Richtung Osten starten, voll in Betrieb sei. Dann soll erstmals von der Absenkung des Luftraums über Wil auf 1700 Meter über Meer Gebrauch gemacht werden. Mit Auswirkungen auch für die Stadt St. Gallen.

«Lärmsensibilität» vorhanden
Die Klagen über Flüge ab Zürich hätten in den letzten Monaten nicht zugenommen, wohl aber jene über den Flugverkehr ab Altenrhein. Der Stadtrat wertet dies als «klares Indiz für die nach wie vor hohe Lärmsensibilität der städtischen Bevölkerung». Die Belastung der Stadt mit Fluglärm bewege sich weit unter den Grenzwerten. Dennoch habe die städtische Fachstelle Umwelt und Energie bei Unique in Zürich vorgesprochen und vorgeschlagen, man könne die abendlichen Tiefflieger nördlich an der Stadt vorbeiführen. «Die Antwort fiel kurz aus», hält der Stadtrat fest, «und lässt leider keinen Willen erkennen, am bestehenden Betriebsregime etwas zu ändern, solange keine rechtlichen Zwänge bestehen.» Rechtliche Schritte aber seien der Stadt mangels Zuständigkeit für den Vollzug der Lärmschutzverordnung in Sachen Fluglärm unmöglich. (pem)

Copyright © St.Galler Tagblatt
Eine Publikation der Tagblatt Medien

Zurück