Streckenkonzessionen für Altenrhein

Leserbrief im Ostschweizer Tagblatt vom 29. April 2005

«Konzessionierung Altenrhein: Die Fakten», 20.4.05

Der weitab vom Altenrheiner Fluglärm in St. Gallen wohnende Anwalt, Interessenvertreter der Airport Altenrhein AG (AAAG) und FDP-Kantonsrat Walter Locher wirft den Gegnern der Konzessionierung rechtlich unhaltbare Behauptungen vor. Deshalb muss es erlaubt sein, seine Rolle zu hinterfragen und offen zu legen.

Man sieht ein, dass der Auftraggeber von seinem Anwalt erwartet, dass der schreibt, wozu er mandatiert worden ist. Darum bagatellisiert er einige Folgen, andere verschweigt er einfach. Auch von einem FDP-Kantonsrat dürfte man indessen erwarten, dass er Allgemeininteressen über die seines Auftraggebers und der eigenen Brieftasche stellt. Aber eben. Getreu dem Ziel, die schädlichen Auswirkungen klein zu reden, behauptet er, die AAAG wolle nur wenige Linienflüge mehr. Dazu brauche es gemäss Luftfahrtgesetz eine Betriebskonzession. Dass dieses Gesetz auch eine Streckenkonzessionierung - die für den propagierten Zweck durchaus genügen würde - vorsieht, unterschlägt Herr Locher geflissentlich. Durch die Brille des holländischen Investors und Flugplatz-eigentümers Rinse Strikwerda ist der Wunsch nach der Konzessionierung des Platzes und nicht nur einzelner Strecken durchaus verständlich. Geld verdient er mit Start- und Landegebühren. Jede zusätzliche Flugbewegung spült mehr Geld in seine Kasse. Sein Interesse liegt darin, so viele Flüge wie möglich nach Altenrhein zu locken. Hat er erst einmal die Betriebskonzession, sind dem Wachstum des Flugbetriebes kaum mehr Grenzen gesetzt. Damit das Volk die Pille eher schluckt, müssen die für alle umweltpolitischen Schandtaten immer wieder gerne benützten Schlagworte Arbeitsplatzsicherung, Wirtschafts- und Standortförderung herhalten. Vier Studenten fabrizieren mittels Umfrage aus dem Wunschziel des Eigentümers einen Bedarf, daraus durch Hochrechnung eine Prognose und aus der Prognose einen Bedürfnisnachweis. Wie glaubwürdig die Studie ist, beweist die Tatsache, dass sie strikte unter Verschluss gehalten wird. Nun gibt es in der Region durchaus Leute, die eine geringfügige Ausweitung des Linienflugverkehrs dulden würden, wenn dafür die überaus lärmige und keinerlei Wert schöpfende Kleinaviatik samt Helikoptern in die Wüste geschickt würde. Wer aber glaubt, dieses Ziel werde mit der immer wieder beschworenen korrigierenden Wirkung des so genannten Lärmkorsetts erreicht, wird böse erwachen. Dieses gilt einerseits nur für Österreich, andererseits vermag es die steigende Umweltbelastung allgemein und die Dauerlärmberieselung nicht zu verhindern. Es gilt, eine andere Bemessungsgrundlage zu definieren, zum Beispiel die Flugplatz- gebühren. Insbesondere wenn sie einem zweckgebundenen Fonds für Schutzmassnahmen zugeführt würden. Sollte irgendwann ein volkswirtschaftlich gerechtfertigter und relevanter Bedarf an Linienflügen mittels neutralen und einsichtigen Gutachten nachweisbar sein, könnten immer noch einzelne Streckenkonzessionen erteilt werden. Nur auf diese Weise ist Gewähr gegeben, dass Fehlentwicklungen verhindert werden können. Eine Konzessionierung, wie sie der Flugfeldbesitzer aus reinen Ei-geninteressen verlangt, öffnet alle Schleusen. Sie entzöge Volk und Behörden für die nächsten 50 Jahre unwiderruflich fast jede Eingriffsmöglichkeit.

Rudolf Alther

alt Kantonsrat LdU Staudenäckerstr. 62, 9403 Goldach

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