Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10.01.2012

Entscheid, dass für Bauten auf dem Flugplatzareal vorgängig Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss. Auch sind nur Bauten erlaubt, die direkt mit dem Flugbetrieb zusammenhängen (Anh. 3).

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