Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.03.2015

BVG lehnt Aufsichtsbeschwerde der AgF ab

Das lange Warten auf einen klaren Richterspruch in einer ärgerlichen Angelegenheit - der schleichenden Ausweitung der Betriebszeiten auf dem Flugfeld Altenrhein - hat sich leider nicht gelohnt. Am 19. März 2015 hat das BVG sein Urteil zu unserer Beschwerde wegen ’Verletzung der Öffnungszeiten gemäss Betriebsreglement durch Erteilung von Sonderbewilligungen ohne rechtliche Grundlage’gefällt und entschieden, nicht darauf einzutreten. Das Gericht begründet seinen Entscheid damit, für den Fall nicht zuständig zu sein und verweist uns mit der Beschwerde an das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL). Für nicht konzessionierte Flugplätze, wie es das private Flugfeld Altenrhein ist, sei das BAZL zuständig.

Die Beschwerde ausgelöst hat die jahrelange Praxis in Altenrhein, dass viel zu viele Flüge ausserhalb der ordentlichen Öffnungszeiten des Flugfeldes stattfinden, dies meistens ohne zwingende Gründe. Pro Monat vergibt der Flugplatz rund 30 Ausnahmebewilligungen, was einer faktischen Ausweitung der Betriebszeiten gleichkommt. Und weil die Aufsichtsbehörde - das BAZL – diese large Praxis akzeptiert und die Übertretungen nicht sanktioniert, verliert das Betriebsreglement immer mehr an Bedeutung. Das wollten wir nicht einfach so hinnehmen und reichten im November 2013 beim Bundesverwaltungsgericht eine Aufsichtsbeschwerde gegen die Airport Altenrhein AG und das BAZL ein.

Mit dem BVG-Entscheid auf Nichteintreten ist das Problem leider nicht gelöst. So werden wir weiter dafür kämpfen und nach Wegen suchen, dem Recht zum Durchbruch zu verhelfen, um die lärmgeplagten Anwohner gerade auch in den wichtigen Randzeiten vor den Folgen dieser willkürlichen Handhabung des Betriebsreglements zu schützen.


Downloads:
Das Urteil vom 19.3.2015 (PDF 255KB)
Die Beschwerde vom 20.11.2013 (PDF 921KB)

Zurück