Zusatzflüge ab Flugfeld Altenrhein ohne Konzessionierung?

Anfrage von Nationalrat Urs Bernhardsgrütter, Jona, vom 20.Dezmebr 2006:

Bisher wurde im Zusammenhang mit der Konzessionierungsfrage des Flugfeldes Altenrhein versichert, dass ohne Konzessionierung ab Altenrhein keine weiteren Flüge bewilligt werden können. Laut Aussagen eines Regierungsmitgliedes des Kantons St.Gallen, seien vorgesehene Zusatzflüge von Altenrhein ins deutsche Düsseldorf- Mönchengladbach auch unter den heutigen Bestimmungen möglich.

Ich bitte den Bundesrat folgende Frage zu beantworten:

Wenn es nun doch möglich ist, auch ohne Konzessionierung weitere Linienflüge ab Altenrhein zu bewilligen, worauf stützt sich die neue Einschätzung oder hält der Bundesrat an früher gemachten Aussagen des Bazl’s, wonach ohne Konzessionierung keine weiteren Flüge ab dem Flugfeld Altenrhein möglich sind, fest?

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