Resolution: Keine Aufweichnung des Betriebszeiten-Korsetts !

Die Hauptversammlung vom 23. Mai 2017 verabschiedete folgende Resolution:

 

"Keine Aufweichnung des Betriebszeiten-Korsetts !

Nach dem missratenen Kürzest-Flug-Abenteuer nach Friedrichshafen müssen nun offensichtlich Gründe für das Scheitern des fragwürdigen Linienflugprojekts gefunden werden. So beklagt Daniel Steffen, CEO des Flugfeldes Altenrhein, einmal mehr das geltende Betriebszeiten-Korsett in Altenrhein, welches den Flugbetrieb an Ostern und Pfingsten verbietet sowie eine Mittagspause von 12 bis 13.30 Uhr vorschreibt. Diese bewährten - im Staatsvertrag zwischen Österreich und der Schweiz festgeschriebenen - Einschränkungen hält Steffen für “wirtschaftlich unsinnig“ und verlangt von den politischen Entscheidungsträgern, das Korsett für Linien- und Charterflüge zu sprengen.

Für die Anwohner hat sich in den letzten Jahren die Lärm- und Abgasbelästigung massiv erhöht. Die starke Zunahme der Helikopterflüge sowie das nach wie vor ungelöste Problem der Standläufe ohne wirkungsvollen Lärmschutz in unmittelbarer Nähe der Wohngebiete verschärfen das Problem noch zusätzlich, so dass alles unternommen werden muss, die bedrohte Lebensqualität in der Region zu verteidigen. Die im Staatsvertrag verankerten Betriebseinschränkungen dürfen unter keinen Umständen aufgeweicht werden.

Die Teilnehmer der 35. Hauptversammlung der Aktion gegen Fluglärm fordern die Behörden und Politiker in der Schweiz und Österreich auf, den Bestrebungen zum Aufweichen des geltenden Betriebszeiten-Korsetts eine Absage zu erteilen.“

Rorschach, 23. Mai 2017

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