Bund akzeptiert begrenzte Zahl von Zusatzflügen auf dem Flugplatz St.Gallen-Altenrhein

Medienmitteilung vom 4.Januar 2007 des Bundesamtes für Zivilluftfahrt BAZL:

Bern, 04.01.2007 - Der Bund akzeptiert eine eng begrenzte Zahl zusätzlicher Linien- und Charterflüge auf dem Flugplatz St. Gallen-Altenrhein. Nachdem die Gespräche mit Österreich über die Konzessionierung des Flugplatzes blockiert sind, soll St. Gallen-Altenrhein daraus kein Nachteil entstehen. Gleichzeitig erarbeitet der Bund zusammen mit dem Kanton St. Gallen das weitere Vorgehen.

Die Zahl der Linien- und Charterflüge auf dem Flugplatz St. Gallen-Altenrhein ist in den letzten Jahren leicht zurückgegangen und hat nicht mehr das Niveau des Rekordjahres 2002 erreicht. Der Bund ist in Absprache mit dem Kanton St. Gallen bereit, eine begrenzte Ausweitung des Linien- und Charterverkehrs zu akzeptieren, solange die maximale Anzahl von Flugbewegungen aus dem Jahr 2002 nicht überschritten wird und der Betrieb das gültige Betriebsreglement sowie die bestehende Verwaltungsvereinbarung mit Österreich einhält.

Der Bund bietet Hand zu dieser begrenzten Ergänzung des bestehenden Linien- und Charter-verkehrs auf dem Flugplatz St. Gallen-Altenrhein, da die Gespräche mit Österreich im Zusammenhang mit der Konzessionierung blockiert sind. Aus der daraus resultierenden Verzögerung soll für den Flugplatz St. Gallen-Altenrhein kein Nachteil entstehen, und er soll den geringen Spielraum innerhalb der gültigen Rahmenbedingungen nutzen können. Mit der für Anfang Februar 2007 geplanten Einführung einer neuen Linienverbindung nach Düsseldorf/Mönchengladbach wird dieser Spielraum weit gehend ausgeschöpft.

Wegen der Verzögerungen bei den Gesprächen mit den österreichischen Stellen konnte auch der Koordinationsprozess für den Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) noch nicht abgeschlossen werden. Der Bund wird aber den am Prozess Beteiligten demnächst eine definitive Fassung des Koordinationsprotokolls zukommen lassen und den Sachplanungsprozess in Abstimmung mit der kantonalen Richtplanung weiterführen. Ferner ist der Bund dabei, zusammen mit dem Kanton St. Gallen die neue Situation zu analysieren und das weitere Vorgehen festzulegen.

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