Die Grünen Kanton St.Gallen wehren sich gegen zusätzliche Linien- und Charterflüge ab Altenrhein
Medienmitteilung vom 4.Januar 2007 der Grünen Partei der Schweiz:
In einer heute veröffentlichen Medienmitteilung des BAZL wird mitgeteilt, dass der Bund eine begrenzte Zahl zusätzlicher Flüge ab dem privaten Flugfeld Altenrhein akzeptiert. Dagegen wehren sich die Grünen des Kantons St.Gallen vehement.
Schon am 20.12.06 hat Nationalrat Urs Bernhardsgrütter, in einem zweiten parlamentarischen Vorstoss zum Thema Flugfeld Altenrhein, sich gegen weitere Linien- und Charterflüge ab Altenrhein gewehrt. Bisher wurde im Zusammenhang mit der Konzessionierungsfrage des Flugfeldes Altenrhein versichert, dass ohne Konzessionierung ab Altenrhein keine weiteren Flüge bewilligt werden können. Die vorgesehenen Zusatzflüge von Altenrhein ins deutsche Düsseldorf/Mönchengladbach sollen nun auch unter den heutigen Bestimmungen möglich werden. Wie das?
Das BAZL argumentierte bisher stets: Für den Betrieb von Flugplätzen, die dem öffentlichen Verkehr dienen (Linienflüge), ist eine Betriebskonzession erforderlich (Art. 36a LFG). Eine solche Konzessionierung wurde vom Schutzverband AgF, einem grossen Teil der betroffenen Bevölkerung, dem Nachbarstaat Österreich und den Grünen Kanton St.Gallen stets bekämpft. Es scheint, dass diese Konzessionierung vom Tisch ist. Aber nun soll es doch plötzlich möglich werden, weitere Linien- und Charterflüge ab Altenrhein zu bewilligen. Dies ist eine doppelzüngige Flugpolitik zu Lasten der lärmgeplagten Bevölkerung. Die Grünen Kanton St.Gallen fordern Bund und Kanton St.Gallen auf die Bedürfnisse der der Lärmgeplagten aus den Rheindelta-Gemeinden und der Umwelt höher zu Gewichten als die wirtschaftlichen Interessen des privaten Flugfeld Betreibers.