Durchbruch in Altenrhein
Zahl der Flugbewegungen soll auf jährlich 36’500 begrenzt werden
ALTENRHEIN. Die St. Galler Gemeinden, der Kanton und die Flugplatz-Betreiber sind sich einig geworden: Auf dem Flugplatz St. Gallen-Altenrhein soll die Zahl der Starts und Landungen auf jährlich 36’500 begrenzt werden.
Der Flugplatz St. Gallen-Altenrhein will sein Angebot für Linienflüge ausbauen. Dafür braucht er eine Konzession vom Bund. Gegen dieses Vorhaben hatte es von Beginn weg beidseits des Rheins Widerstand gegeben. Das scheint nun auf Schweizer Seite vorbei.
Hartes Tauziehen
«Es war ein hartes Tauziehen», sagt der St. Galler Volkswirtschaftsdirektor Josef Keller. Zwar war ein Grossteil der Gemeinden grundsätzlich für weitere Linienflüge ab St. Gallen-Altenrhein, aber nur mit klaren Auflagen punkto Lärmschutz. Mit der Lärmschutz-Verordnung, dem Lärmkorsett mit dem österreichischen Nachbarn und der schweizweit einzigartigen freiwilligen Begrenzung der Flugbewegungen sind diese Rahmenbedingungen mittlerweile gegeben. Neu sollen die Betriebszeiten zwar ausgeweitet werden - unter der Woche können Linien- und Charterflüge zwischen 6 und 22 Uhr starten und landen. Dafür verzichtet die Airport Altenrhein AG bei der Lärmbelastung auf ihr gesetzlich zustehende Ausnahmegesuche. Die Flugplatz-Standortgemeinde Thal war anfangs gegen den Ausbau der Linienflüge, doch mit dem erreichten Kompromiss sieht Gemeindepräsident Robert Raths die 2001 in einer Umfrage geforderten Bedingungen erfüllt.
Vorarlberger Widerstand
Auf österreichischer Seite stösst der Ausbau des Flugplatzes St. Gallen-Altenrhein allerdings noch immer auf wenig Gegenliebe. Die Vorarlberger Rheindelta-Gemeinden Gaissau, Höchst und Fussach lehnen eine Konzessionierung nach wie vor ausdrücklich ab. (cz) ostschweiz/9
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