Konzessionierung muss verhindert werden
Beitrag im «Podium» des St.Galler Tagblats vom 13. April 2005
Die Konzessionierung Altenrheins zum Regionalflugplatz hätte schwer wiegende negative Folgen, unter denen die Bevölkerung und die Umwelt zu leiden hätten.
Mit der Konzessionierung Altenrheins kommt EU-Recht zur Anwendung. Damit würde die Schleuse geöffnet zu massiv mehr Flugverkehr und zu einer starken Zunahme von Lärm und Abgasen, was über kurz oder lang zur Zerstörung unseres einzigartigen Lebensraums führen würde. Ein menschenwürdiges Wohnen wäre in Altenrhein nicht mehr möglich. Die Bevölkerung müsste dieser unerfreulichen Entwicklung tatenlos zusehen und hätte keine Möglichkeit mehr, die Notbremse zu ziehen.
Keine Mitsprache mehr
Die Betriebszeiten würden um rund einen Drittel ausgeweitet. Die Mittagspause von 12.00 bis 13.30 Uhr würde ganz wegfallen, und über das Wochenende wäre der Flugplatz um über 12 Stunden länger geöffnet. Geht man davon aus, dass auch künftig die Betriebszeiten nicht eingehalten werden, müsste man wohl bis Mitternacht mit Fluglärm rechnen. Über kurz oder lang würde dies auch bei uns zu jenen negativen Begleiterscheinungen führen, unter denen die Anwohner konzessionierter Flugplätze leiden. Schliesslich erhält die Konzessionärin, also die Eigentümerin des Flugplatzes, das Enteignungsrecht. Welche Möglichkeiten damit im Hinblick auf künftige Pistenverlängerungen, Strassenführungen und den Bau «betriebsnotwendiger» Gebäude der Betreiberin offen stehen werden und welches die Folgen sind, sollten sich Behörden und Grundeigentümer in Altenrhein eingehend zu Gemüte führen. Dazu darf es nicht kommen. Ist nämlich die Hürde Konzessionierung erst einmal überwunden, wird man den alten Zustand, mit dem man zu leben gelernt hat, nie mehr zurückerhalten. Ein Zurückdrehen des Rades gäbe es nicht. Das wissen auch die Bewohner der Standortgemeinde Thal. Erst kurze Zeit ist es her, dass eine klare Mehrheit der Bevölkerung in einer Umfrage eine Ausweitung des Flugverkehrs abgelehnt hat. Erfreulicherweise hat der Gemeinderat Thal dies zum Anlass genommen, sich klar und konsequent gegen die Ausbaupläne zu stellen.
Fragwürdiger Bedarfsnachweis
Auf der anderen Seite zeugt die Haltung der Flugplatzbesitzer sowie der Sankt Galler Regierung von wenig Demokratieverständnis, wenn jetzt gegen den Willen der Bevölkerung die Konzessionierung durchgedrückt werden soll. Wie üblich in solchen Situationen, soll eine Studie es richten. Der Eigentümer, ein holländischer Investor, stützt sich bei seinem dürftigen Bedarfsnachweis auf eine selber bezahlte Projektarbeit von vier St. Galler Studenten. Die Zielsetzung der Studie lautete wörtlich: «Die Analyse schafft die Basis für die Akquisition neuer Fluggesellschaften», das heisst, den Studenten war von Anfang an klar, dass ein möglichst grosser Bedarf nachzuweisen sei. Dass der Bedarf für weitere Destinationen herbeigeredet wird, beweist schon die Tatsache, dass von den befragten 860 Firmen zwei Drittel nicht einmal den Fragebogen zurückgesandt hatten. Die übrig gebliebenen Bedürftigen rekrutierten sich mehrheitlich aus dem Vorarlberg und dem Fürstentum, einige stammen aus dem Rheintal. Wie aus dem spärlichen Rest aussagekräftige Hochrechnungen gezaubert wurden, bleibt ein Geheimnis. Die Studie wird bezeichnenderweise nicht veröffentlicht. Woher sonst die St. Galler Regierung ihre Argumente für einen angeblichen Standortvorteil bezieht, bleibt offen und unbelegt.
Traurige Rolle der Regierung
Klar zu erkennen ist hingegen ihr Janusgesicht. Während sich die Thurgauer Regierung gegen mehr Lärmbelästigung ihrer Bevölkerung wehrt, kämpft die St. Galler Regierung offiziell gegen die Lärmbelastung ihrer beiden am Zürichsee wohnenden Mitglieder Josef Keller und Hans-Ulrich Stöckling durch die Klotener Südanflüge. Die St. Galler Bevölkerung am Bodensee und die «befreundeten» Vorarlberger sollen hingegen mit regierungsrätlicher Unterstützung zusätzlich belärmt werden. Man muss sich zudem fragen, wie die Regierung den Begriff «Standortförderung» versteht. Wegen der Konzessionierung gibt es keinen einzigen nachhaltigen Arbeitsplatz mehr. Stattdessen besteht Gefahr, dass gute Steuerzahler ob der zusätzlichen Belärmung die ohnehin gebeutelte Region verlassen und in fluglärmfreie Zonen ziehen werden. Es zeugt nicht von Weitsicht, wenn die Regierung vermeintliche Interessen einer kleinen Minderheit von Gernevielfliegern gegen die Interessen der gesamten Bevölkerung ausspielt.
Heinz Grob
ist ehemaliger LdU-Kantonsrat und wohnt in Rorschacherberg. Er ist seit rund neun Jahren Co-, bzw. Präsident des Schutzverbandes Aktion gegen Fluglärm AgF.