Maximal 36 500 Flüge
Flugplatzbetreiberin und Schweizer Gemeinden haben sich über die weitere Entwicklung von Altenrhein geeinigt
ALTENRHEIN. Auf Schweizer Seite zeigen sich die Regionsgemeinden kompromissbereit, nachdem die Flugplatz-betreiberin im September einer Plafonierung derFlugbewegungen zugestimmt hatte. Im Rheindelta bleibt man dagegen hart.
CHRISTOPH ZWEILI
Eine freiwillige Beschränkung der Flugbewegungen, die Einhaltung der Lärmbelastungsgrenzwerte, leicht erweiterte Betriebszeiten, die für die Sportfliegerei (heute 75 Prozent des Aufkommens) keine Gültigkeit haben, und der rechtsverbindliche Verzicht auf Erleichterungen, die die Flugplatzbetreiberin – die Airport Altenrhein AG (AAA) – gemäss Gesetz beantragen könnte. Die Eckpfeiler sind gesetzt: Der in weiteren Verhandlungen rund um die Konzessionierung des Flugplatzes Altenrhein erzielte Kompromiss trägt laut dem gestrigen Communiqué der St. Galler Regierung sowohl den Bedürfnissen der Bevölkerung nach Ruhe und Schutz vor Lärm als auch den Anliegen der Flugplatzbetreiberin Rechnung.
Leitplanken gesetzt
Der Vorschlag, die Zahl der Flüge auf 36 500 pro Jahr zu plafonieren, hatte den Ausschlag gegeben bei den Verhandlungen zwischen Vertretern des Bundes, des Kantons, der Regio Rorschach-Bodensee mit 16 angeschlossenen Gemeinden in den Kantonen St. Gallen, Appenzell Ausserrhoden und Thurgau und der Gemeinde Arbon. «Kein anderer konzessionierter Flughafen in der Schweiz hat dies bis jetzt gemacht», sagt René Schmid, Direktor des Airports St. Gallen-Altenrhein. Von den 36 500 Flugbewegungen sind lediglich 6000 für Linien- und Charterflüge vorgesehen, der Rest für die Leichtaviatik. Das St. Galler Volkswirtschaftsdepartement wertet die erzielte Einigung als gute Grundlage für die auf Bundesebene angelaufenen Koordinationsarbeiten für das Objektblatt zum Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL), das behördenverbindlich betriebliche Rahmenbedingungen, Flugplatzperimeter, Lärmbelastung, Hindernisbegrenzung, Natur- und Landschaftsschutz sowie Erschliessung regelt.
«Mit Lärmschutzverordnung, Lärmkorsett und der Begrenzung der Flugbewegungen können wir den Ängsten der Bevölkerung, die Konzessionierung führe zu einer unkontrollierten Entwicklung des Flugverkehrs, etwas Konkretes entgegenhalten», sagt Agostino Cozzio, Generalsekretär im St. Galler Volkswirtschaftsdepartement. «Eine Ausweitung des Linien- und Charterverkehrs ist bei Erreichen der Lärmbelastungs-grenzwerte nur bei gleichzeitiger Reduktion des Privatflugverkehrs möglich.»
Thal trägt Kompromiss mit
«Die 2001 von uns in Auftrag gegebene HSG-Umfrage war wegweisend für den Widerstand gegen die Konzessionierung», ist der Thaler Gemeindepräsident Robert Raths überzeugt. «Im vorliegenden Kompromiss ist der Volkswille der Standortgemeinde zumindest teilweise respektiert.» In den letzten vier Jahren sei vieles klarer geworden. «Der Gemeinderat von Thal, der grundsätzlich gegen eine Konzessionierung ist, hat realisiert, dass er diese nicht verhindern kann – etwa, weil der Bund seine Konzessionsgenehmigung auf die Haltung des Kantons abstellt.» Der Kanton St. Gallen befürwortet den moderaten Ausbau des Flugplatzes Altenrhein explizit. Mit einem Nein sei also nichts erreicht. «Mit Unterstützung der Region können wir aber Rahmenbedingungen formulieren, die im SIL-Objektblatt festgeschrieben werden. Das haben wir jetzt gemacht», sagt Raths.
Airport-Direktor René Schmid ist zufrieden mit dem Erreichten: «Beim Linien- und Charterbereich sind wir dort, wo wir hinwollen. Bei den Businessjets hätten wir am Sonntag lieber mehr Bewegungsfreiheit gehabt, doch da blieben die Regionsgemeinden hart.» Am Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Österreich wolle die Flugplatzbetreiberin nicht rütteln. Die Erweiterung der Betriebszeiten erfordere aber eine Anpassung der zugehörigen Verwaltungsvereinbarung.
Vorarlberger bleiben kritisch
«Mit dem Land Vorarlberg sind wir noch immer im Gespräch. Der vorliegende Kompromiss betrifft nur unsere Seite, weil es sich um ein Schweizer Planverfahren handelt», sagt der Volkswirtschaftsdirektor des Kantons St. Gallen, Josef Keller. Jenseits des Rheins wird der «Schweizer Kompromiss» kritisch kommentiert. Klar ist erst der Mechanismus: Wien wird seine Haltung zum 1992 ratifizierten Staatsvertrag der Position der Vorarlberger Landesregierung anpassen. Und Bregenz wird auch die drei Rheindelta-Gemeinden Gaissau, Höchst und Fussach anhören müssen. «Für uns sind Staatsvertrag und Vereinbarung nicht verhandelbar», hält der Gaissauer Bürgermeister Reinhold Eberle fest. «Wir haben bereits eine Resolution an Land und Bund beschlossen. Damit werden wir Druck ausüben.»
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