Medienmitteilung zum Nichteintretens-Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts
Medienmitteilung
AgF kämpft weiter für Ruhe und Ordnung
Der Schutzverband ’Aktion gegen Fluglärm Altenrhein AgF’ bedauert den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts, auf die Aufsichtsbeschwerde nicht einzutreten und wird auf anderen Wegen versuchen, das Problem der Betriebszeiten-Übertretungen auf dem Flugfeld Altenrhein in den Griff zu bekommen.
Diese Woche ist bekannt geworden, dass das Bundesverwaltungsgericht BVG auf eine Beschwerde der AgF nicht eingetreten ist, welche sich gegen die zu vielen Betriebszeiten-Übertretungen auf dem Flugfeld gerichtet hat. Das Gericht begründet seinen Entscheid damit, für den Fall nicht zuständig zu sein und verweist uns mit der Beschwerde an das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL). Für nicht konzessionierte Flugplätze, wie es das private Flugfeld Altenrhein ist, sei das BAZL zuständig.
Die Beschwerde ausgelöst hat die jahrelange Praxis in Altenrhein, dass viel zu viele Flüge ausserhalb der ordentlichen Öffnungszeiten des Flugfeldes stattfinden, dies meistens ohne zwingende Gründe. Pro Monat vergibt der Flugplatz rund 30 Ausnahmebewilligungen, was einer faktischen Ausweitung der Betriebszeiten gleichkommt. Und weil die Aufsichtsbehörde - das BAZL – diese large Praxis akzeptiert und die Übertretungen nicht sanktioniert, verliert das Betriebsreglement immer mehr an Bedeutung. Das wollten wir nicht einfach so hinnehmen und reichten im September 2013 beim Bundesverwaltungsgericht eine Aufsichtsbeschwerde gegen die Airport Altenrhein AG und das BAZL ein.
Mit dem BVG-Entscheid auf Nichteintreten ist das Problem leider nicht gelöst. So werden wir weiter dafür kämpfen, dem Recht zum Durchbruch zu verhelfen, um die lärmgeplagten Anwohner gerade auch in den wichtigen Randzeiten vor den Folgen dieser willkürlichen Handhabung des Betriebsreglements zu schützen.
AgF-Pressedienst