Möglichkeiten ausschöpfen
aus dem Ostschweizer Tagblatt vom 18. November 2004
Hauptversammlung der Aktion gegen Fluglärm (AgF)
Altenrhein. Im Kampf gegen den Ausbau des Flugfeldes Altenrhein zu einem konzessionierten Flughafen will die Aktion gegen Fluglärm sowohl auf politischer als auch rechtlicher Ebene alle Hebel in Bewegung setzen.
GISELA TOBLER-DORNBIERER
Im Anschluss an die von Präsident Heinz Grob, Rorschacherberg, geleitete HV der AgF schilderte der Zürcher Rechtsanwalt Peter Ettler, was lärmgeplagte Anwohner zu befürchten hätten, falls dem Ausbau des Flugfeldes Altenrhein nicht ein Riegel geschoben werde.
Diffuse Verlärmung
Es sei geradezu lächerlich zu meinen, die Region werde durch neue internationale Destinationen ab Altenrhein aufgewertet, auch wenn eine HSG-Studie dies behaupte. Wobei sich die Frage aufdränge, welche Auftraggeber für dieses Ergebnis bezahlt hätten. Auf der Verliererseite werde eindeutig die Bevölkerung rund um den Flugplatz und am Rorschacherberg sein, welche die «diffuse Verlärmung» verkraften müsste.
Überzeugungsarbeit leisten
Die Rahmenbedingungen für die Konzessionierung werden mit dem Sachplan Infrastruktur für Luftfahrt (SIL) in Abstimmung mit dem kantonalen Richtplan ausgearbeitet, was auf politischer Ebene entschieden wird. Darum sei es äusserst wichtig, dass die umweltschutzfreundlichen Parlamentarier sofort mit einer zielstrebigen Überzeugungsarbeit anfangen. Erschwerend sei, dass die Kantonsregierung bekanntlich den Ausbau von Altenrhein befürworte. Der Staatsvertrag dürfte laut Ettler bei der Konzessionierung eine entscheidende Rolle spielen. «Es kommt jetzt nur noch darauf an, ob die Österreicher standhaft bleiben.» Wenn ja, müsste die Flughafenbetreiberin, die Airport AG, eigentlich einsehen, dass weitere Bemühungen keinen Sinn machen. Auf jeden Fall gelte es, jetzt schon alle Hebel in Bewegung zu setzen, damit der Sachplan in die richtigen Bahnen gelenkt werden könne. «Wenn die Weichen erst einmal gestellt sind, ist der Zug abgefahren.» Bei einer Konzessionierung stünde auch einer Pistenverlängerung nichts mehr im Wege, da das Enteignungsrecht in Kraft treten würde. Die Gemeinde hätte faktisch nichts mehr zu sagen, die Kompetenzen würden alleine beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) und beim Kanton liegen. Gleichzeitig riet der Anwalt, nicht nur politisch, sondern auch rechtlich aktiv zu werden, um den Konzessionsbefürwortern weiteren Wind aus den Segeln zu nehmen und die Flughafenbetreiberin juristisch zu zermürben. Er schlägt vor, zu Handen des Bazl ein Paket mit Antrag auf Änderung im Betriebsreglement zu schnüren. Zum einen wegen der Lärmquelle Fliegermuseum. «Man muss verhindern, dass diese aufgetakelten vorsintflutlichen Flugzeuge weiterhin ihr ohrenbetäubendes Unwesen treiben und das Umweltschutzgesetz markant verletzen.» Zum andern bezeichnet Ettler die Standläufe als «groben Unfug». Man müsste mindestens erreichen, dass zeitgemässe Schallschutzanlagen eingesetzt werden. Und drittens gelte es abzuklären, ob die stetig zunehmenden Helikopterflüge nicht über den Staatsvertrag einzudämmen wären. Sie unterstehen keiner Beschränkung, weil eine diesbezügliche Regelung nur für offizielle Helilandeplätze gelte, während es sich in Altenrhein lediglich um ein Flugfeld mit Landemöglichkeit handle.
Rasch handeln
Der AgF-Präsident zeigte sich nach den Ausführungen ernüchtert. «Wir müssen auf jeden Fall etwas unternehmen, und zwar so schnell wie möglich.» Man werde im Vorstand die nächsten Schritte besprechen und mit grosser Wahrscheinlichkeit dem Referenten den Auftrag erteilen, die rechtlichen Vorstösse zu Handen des Bazl gemäss seinem Vorschlag zu realisieren.