Original-Pressecommunique der AgF vom 3. Mai 2006,

Mehr als eine ganze Seite samt mehreren Farbfotos widmete das St. Galler Tagblatt der Renovation des Towers auf dem privaten Flugfeld Altenrhein. Keine einzige Zeile war der Redaktion dagegen die Mitteilung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) vom 20. März wert, dass die Vernehmlassung über den Entwurf des Koordinationsprotokolls SIL zum geplanten Regionalflugplatz Altenrhein im Gange ist.

Wie wichtig dieses Protokoll für die Beurteilung der Entwicklung rund um den Flugplatz aber ist, unterstreicht die Tatsache, dass sich sowohl das BAZL, das St. Galler Volkswirtschaftsdeparte-ment wie auch die Standortgemeinde Thal strikte weigerten, das Protokoll herauszurücken. Letztere stellte gar in Abrede, ein solches je erhalten zu haben. Nun, zum Glück gibt es noch Behörden, denen das Volk wichtiger ist als der Profit privater Investoren. Und deshalb haben wir es nun “amtlich belegt“, dass der Direktor der Airport Altenrhein AG (AAAG) schlicht lügt, wenn er behauptet, die Piste würde nicht verlängert. Verlangt wird gemäss dem genannten Protokoll nämlich eine “Pistenanpassung“ im Osten um 100 Meter, eine Drehplattform von 60 m und dazu noch eine "Sicherheitsfläche" von 90 m, macht zusammen 250 (!) Meter. Dafür sei ein Landerwerb bei der Ortsgemeinde Thal von 336 Aaren und bei der Ortsgemeinde Rheineck von 301 Aaren notwendig. Folgende, wörtlich zitierte Anmerkung lässt uns aufhorchen: “Die Konzession gäbe grundsätzlich die Möglichkeit zur Enteignung für betriebsnotwendige Bauten und Anlagen“. Die Katze ist aus dem Sack!

Weiter ist - immer gemäss SIL-Protokoll - eine neue Zufahrtsstrasse zur ARA Altenrhein geplant, um die 250-metrige Pistenverlängerung zu umfahren. Wer dann den mehrfarbigen Plan im Anhang des Protokolls aufmerksam studiert, merkt ohne besondere Fantasie bald einmal, dass sich diese Zufahrt bestens eignet, um als neue Erschliessungsstrasse für Altenrhein zu dienen. Dann nämlich, wenn wie zu erwarten ist, auch westlich eine “Pistenanpassung" vorgenommen wird und aus Sicherheitsgründen die bestehende Zufahrtsstrasse aufgehoben wird. Klar, jetzt wird behauptet werden, das sei nicht geplant, das komme überhaupt nicht in Frage.

Aber: 25 Jahre Erfahrung mit mehreren Flugfeldbesitzern, verschiedenen Regierungen und allerlei Gemeindeoberhäuptern haben die AgF gelehrt: Kein Wort glauben, was nicht vertraglich (und staatsvertraglich) geregelt und im Grundbuch eingetragen ist.

AgF Aktion gegen Fluglärm Altenrhein
Pressedienst
CH-9422 Staad

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