Pressemitteilung des Volkswirtschaftsdepartementes des Kantons St.Gallen

Einigung mit Regionsgemeinden über Flugplatz

Die auf die zweite Runde des SIL-Koordinationsprozesses vom 19. September 2005 folgenden Gespräche zwischen Vertretern des Bundes, des Kantons, der Region Rorschach, der Gemeinden Horn und Arbon sowie der Betreiberin des Regionalflugplatzes St.Gallen-Altenrhein haben zum Erfolg geführt. Es wurde ein Kompromiss gefunden. Nicht abgeschlossen sind die Gespräche mit der Vorarlberger Landesregierung.

Der Kompromiss im Rahmen des SIL-Verfahrens ist eine gute Grundlage für die Ausgestaltung des SIL-Objektblattes und der anstehenden Verfahren zur Konzessionierung des Flugplatzes und zum neuen Betriebsreglement. Er wurde zwischen den Behörden der schweizerischen Regionsgemeinden und der Flugplatzbetreiberin geschlossen. Der Klarheit halber ist zu verdeutlichen, dass im Verhältnis zum Land Vorarlberg die staatsvertraglichen Bestimmungen sowie die Verwaltungsvereinbarung massgebend sind.

Der zwischen der Regio Rorschach, den Gemeinden Horn und Arbon und der Airport Altenrhein AG gefundene Kompromiss sieht folgende Eckwerte für die zukünftige Ausgestaltung des Flugbetriebs auf einem konzessionierten Flugplatz St.Gallen-Altenrhein vor:

a) Einhaltung der Lärmbelastungsgrenzwerte: Die Flugplatzbetreiberin verzichtet in rechtsverbindlicher Form (Bestandteil des SIL-Objektblattes) auf die Beanspruchung von Erleichterungen bei der Einhaltung der Lärmbelastungsgrenzwerte, die sie als konzessionierte Betreiberin gemäss Gesetz beantragen könnte. Damit werden der zukünftigen Entwicklung des Flugverkehrs in Altenrhein wirksame Schranken gesetzt. Insbesondere wird damit den Bedenken aus der Bevölkerung Rechnung tragen, die Konzessionierung führe zu einer unkontrollierten Entwicklung des Flugverkehrs. Der genannte Verzicht hat zudem zur Folge, dass eine Ausweitung des Linien- und Charter- Verkehrs bei Erreichen der Lärmbelastungsgrenzwerte nur bei gleichzeitiger Reduktion des Privatflugverkehrs möglich ist.

b) Bewegungszahl-Beschränkung: Die Zahl der Flugbewegungen wird auf jährlich 36'500 Flugbewegungen plafoniert. Die Flugplatzbetreiberin verzichtet damit darauf, die Möglichkeit einer Verkehrsausweitung bei zukünftig leiseren Flugzeugen zu nutzen. Ein technischer Fortschritt im Flugzeugbau mit leiseren Flugzeugen kommt damit in erster Linie der Bevölkerung zu Gute.

Mit max. 36'500 Flugbewegungen liegt die zukünftig zulässige Höchstzahl weit unter den in den 70-er und 80-er Jahren zu verzeichnenden Flugbewegungen (zw. 50'000 und 60'000 Flugbewegungen), aber auch unter dem für den derzeit geltenden Lärmbelastungskataster massgeblichen Prognosewert (40'000 Flugbewegungen).

c) Betriebszeiten Linien- und Charterflüge/Geschäftsreiseverkehr: Bei den Betriebszeiten für Linien- und Charterflügen sowie den Geschäftsreiseverkehr nach Instrumentenflugregeln wurde ein differenzierter Kompromiss gefunden, der insbesondere der Interessenlage der Region Rorschach Rechnung trägt. Weil der Linien- und Charterverkehr ab Altenrhein massgeblich von den zeitlichen Vorgaben des jeweiligen Ziel- oder Herkunftsflughafens bestimmt wird, erklärten sich die Gemeinden der Region Rorschach einverstanden, die Betriebszeiten für dieses Segment entsprechend zu erweitern, allerdings nur in dem Umfang, wie bereits nach den heutigen Bestimmungen Ausnahmen zulässig sind. Der Kompromiss bei den Betriebszeiten trägt diesem Umstand Rechnung, indem für die Linien- und Charterflüge bedarfsgerechte Zeitfenster definiert wurden. Die Betriebszeiten für den Geschäftsreiseverkehr wurden indessen nur werktags angepasst. Wesentlich einschränkender sind die Zugeständnisse der Gemeinden der Region Rorschach für den Geschäftsreiseverkehr: Die Anpassung der Betriebszeiten beschränkt sich schwergewichtig auf die Werktage. Am Sonntag beschränkt sich das Zugeständnis der Region Rorschach und der Gemeinden Horn und Arbon auf eine Ausweitung der Betriebszeit bis 22 Uhr. Wichtig war der Region Rorschach, dass für den Geschäftsreiseverkehr sowie für die Kleinaviatik die bisher eingehaltene Sonntagsruhe bis 10.00 Uhr weiterhin gilt.

  • Linien- und Charterflüge (IFR): Montag-Samstag 06.00 - 22.00 Uhr, Sonntag 07.30 - 22.00 Uhr.
  • Geschäftsreisen (IFR): Montag-Freitag 06.30 - 22.00 Uhr, Samstag 07.30 - 22.00 Uhr, Sonntag 10.00 - 22.00.
  • Ausnahmen für Rettungsflüge und Notfälle sind möglich.

d) Kleinaviatik: Gegenüber der heutigen Regelung erfahren die Betriebszeiten für die gesamte Kleinaviatik keine Änderungen. Die Flugplatzbetreiberin gibt ihrem Willen Ausdruck, die Kleinaviatik auf dem Flugplatz Altenrhein nicht weiter zu entwickeln, d.h. auf dem bestehenden Niveau zu begrenzen. Wie bereits ausgeführt, führt der beabsichtigte Ausbau des Linien- und Charterverkehrs aufgrund der Verpflichtung zur Einhaltung der Lärmgrenzwerte ohne Erleichterungen und der damit verbundenen Kaskade im zukünftigen Betriebsreglement und der Beschränkung der Bewegungszahl auf 36'500 Bewegungen tendenziell zu einem Abbau der Kleinaviatik.

e) Gespräche mit Österreich: Der in den Diskussionen erreichte Kompromiss dient als Grundlage für die Gespräche zwischen der Schweiz und Österreich über den Staatsvertrag und die Verwaltungsvereinbarung zu St.Gallen-Altenrhein. Die Gespräche zwischen Vorarlberg und St. Gallen sind noch nicht abgeschlossen.

f) Perimeter: Der Flugplatz-Perimeter wurde im Bereich des Dorfteils Altenrhein den Planungsbedürfnissen der politischen Gemeinde Thal angepasst. Berücksichtigt wurden ebenso verschiedene Anliegen bezüglich ökologischen Ausgleichsflächen, vorab entlang des Seegrabens.

Grundlage für das SIL-Objektblatt
Der Kompromiss fliesst in das SIL-Koordinationsprotokoll ein, das als Grundlage für die Erarbeitung des SIL-Objektblattes dient, welches alle raumwirksamen Festlegungen enthält und behördenverbindlich ist.

Mit dem gefundenen Kompromiss auf Schweizer Behördenebene konnte ein wesentlicher Schritt hin zu einer gemeinsamen Lösung der Frage nach der zukünftigen Entwicklung des Flugverkehrs auf dem Flugplatz Altenrhein gemacht werden. Voraussichtlich bis im Frühling 2006 wird vom Bundesamt für Zivilluftfahrt ein SIL-Objektblatt St.Gallen-Altenrhein erarbeitet. Anschliessend kann die Bevölkerung in einem Mitwirkungsverfahren dazu Stellung nehmen. Parallel dazu wird auch das Konzessionsgesuch für den Flugplatz St.Gallen-Altenrhein bearbeitet sowie die Anpassung des Betriebsreglements. Beide Dokumente werden öffentlich aufgelegt und sowohl die Bevölkerung und die Behörden können sich dazu äussern. Parallel zum SIL-Koordinationsprozess wird, wie erwähnt, das Gespräch mit der Vorarlberger Landesregierung geführt.

1. Dezember 2005

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