Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10.01.2012
Entscheid, dass für Bauten auf dem Flugplatzareal vorgängig Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss. Auch sind nur Bauten erlaubt, die direkt mit dem Flugbetrieb zusammenhängen (Anh. 3).