Wie viele Flüge für Altenrhein?

St. Galler Tagblatt vom 13.10.2005

Umweltverbände verlangen Beschränkung der Flugbewegungen

Altenrhein. Der Streit um die Konzessionierung des privaten Flugfeldes Altenrhein geht weiter. Jetzt melden sich die St. Galler Umweltverbände zu Wort.

Ohne eine «echte» Beschränkung der Flugbewegungen soll es für das private Flugfeld Altenrhein keine Konzession als Regionalflugplatz geben. Das forderten die St. Galler Umweltverbände pro natura, WWF und VCS gestern in einer Mitteilung.

Das Ergebnis der Gespräche zwischen Behördevertretern von Bund, Kantonen, dem Land Vorarlberg sowie den Gemeinden der Region Rorschach-Bodensee und der Flughafenbetreiberin sei für die Umweltverbände enttäuschend. An einer Podiumsdiskussion hatte der Rorschacher Stadtpräsident Thomas Müller im Namen der Regionalplanungsgruppe Regio Rorschach-Bodensee den Gegnern zugesichert, sich für eine Plafonierung der Flugbewegungen auf maximal 33 500 pro Jahr einzusetzen.

3000 Flugbewegungen mehr
Die Flughafenbetreiberin habe im Rahmen von Behördengesprächen inzwischen einer Plafonierung der Flugbewegungen zugestimmt. Dafür erwarte sie bei den Betriebszeiten Entgegenkommen. Doch es sollen nicht 33 500, sondern 36 500 Flugbewegungen festgeschrieben werden, wie die Umweltverbände schreiben.

Dies entspreche genau der Zahl, die bereits im Juli von der Airport Altenrhein AG genannt worden sei. 2004 waren es 29 118 Flugbewegungen: Damit wären deutlich mehr Starts und Landungen zu verzeichnen, kritisieren die Umweltverbände.

Nicht ernst gemeint
Die Airport Altenrhein AG habe ihre Maximalforderungen nicht preisgegeben. Die so wortreich abgegebenen Versicherungen des Vertreters der Regio Rorschach-Bodensee «können so ernst gemeint nicht gewesen sein», schreiben die Umweltorganisationen.

Die St. Galler Umweltverbände sehen deshalb keinen Grund, von ihrem grundsätzlichen Nein zu einer Konzessionierung abzurücken. Sie seien aber nach wie vor dialog- und kompromissbereit. Als Bestandteile einer Konzessionierung verlangen sie eine Plafonierung auf jährlich maximal 33 500 Flugbewegungen, davon höchstens 6000 Linien- und Charterflüge. (sda)

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