Zensur durch das St. Galler Tagblatt

Dieses Communique wurde vom ’St. Galler Tagblatt’ rigoros gekürzt und ihres wesentlichen Inhalts beraubt.

Das Gespräch mit dem verantwortlichen Redaktor machte deutlich, dass man sich beim Tagblatt das Recht der willkürlichen Änderung und Kürzung von zugestellten Meldungen immer vorbehält. Man habe im aktuellen Fall nur jene Passagen weggelassen, die nicht von allgemeinem Interesse seien. Ja, man habe sich sogar überlegt, gar nichts zu bringen. Denn die Vorarlberger hätten offensichtlich nicht gewusst, über was sie im Landtag abstimmten, als sie einstimmig(!) die Konzessionierung ablehnten. Ja, dass sie sich im Nachhinein beim Tagblatt Vorwürfe machten, in Vorarlberg nicht frühzeitig und ’umfassend’ über die Konzessionierung informiert zu haben.


Diese Arroganz in Person eines Redaktors eines Monopolblattes konnte nicht unwidersprochen bleiben.

Die vier Umweltverbände einigten sich deshalb darauf, die redaktionell amputierte Fassung ihrer Mitteilung nicht im Raume stehen zu lassen, sondern den ursprünglichen Text im Tagblatt als Inserat zu veröffentlichen. Natürlich mit einem Hinweis, warum ein Inserat nötig war. Dies ist nötig, weil sonst die Mitglieder und Spender der vier Umweltorganisationen sich fragen, weshalb der Vorstand soviel Geld für ein Inserat ausgibt, statt einfach eine Pressemitteilung zu versenden.


Nun folgt das Beste! Die Annahme des Inserates (vgl. Anhang) wurde von der Publicitas Rorschach verweigert mit der Begründung: "Roter Text darf nicht als Inserat erscheinen gemäss Weisung St.Galler Tagblatt".


Dies führte zu einer Beschwerde wegen Zensur beim ’Merker’, Herrn Dr. Auer, dem Ombudsmann beim St. Galler Tagblatt. Die Antwort liess nicht lange auf warten und erschien am 31. März 2006 (vgl. Anhang).


Anhang:
verweigerte Annahme des Inserats durch Publicitas (PDF 228K)
Antwort vom Merker, Herrn Dr. Auer (PDF 33K)

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