Fluglärm-Gegner abgeblitzt
Wie aus Medienberichten zu entnehmen ist, hat das Bundesverwaltungsgericht die Klage der AgF (Aktion gegen Fluglärm) über die Erteilung der Ausnahmebewilligungen Betreff People‘s Business Airport Altenrhein abgewiesen.
Dies ist insoweit bedenklich, dass dank diesem Gerichtsentscheid dem Flugfeld Altenrhein Tür und Tor geöffnet werden, um nach Gutdünken Ausnahmebewilligungen zu erteilen.
Die Betriebszeitenregelung vom 26. Okt. 1999 dient dazu, dass die Bevölkerung am und um das Flugfeld über Mittag und abends vor jeglicher Art von Fluglärm geschützt ist.
Offensichtlich geht Kommerz vor Lärmschutz der Bevölkerung.
Tatsache ist, dass im Jahr 2014 dennoch durch das Flugfeld Altenrhein ausserhalb der generellen Öffnungszeiten 349 Ausnahmebewilligungen erteilt wurden, davon lediglich 11 Ambulanz oder Notfallflüge.
Versucht man zum Beispiel in den gesetzlich geregelten Ruhezeiten (Mittag, Sonntag) den Rasen zu mähen oder Kinder spielen oder musizieren zu lassen, die Konsequenzen dürften jedem bekannt sein.
Folgendes Szenario wäre demnach durchaus denkbar, wenn z.B. alle öffentlichen Flugplätze der Schweiz in der Nacht geschlossen sind, könnten die sich noch in der Luft befindenden kleineren Flugzeuge, mittels Ausnahmebewilligung zu jeder Nachtzeit nach Altenrhein umgeleitet werden.
Wie steht es da im Weiteren mit der Sicherheit? Ist sie tatsächlich von morgens früh bis spät in die Nacht gewährleistet? Es sind rund ums Flugfeld schon genügend Unfälle passiert.
Und wie sieht das mit der Feinstaubbelastung im vielgepriesenen idyllischen Naturschutzgebiet im Altenrhein aus? Auf dem Flugfeld Altenrhein werden unter anderem ohrenbetäubende Triebwerkstandläufe ohne jegliche Schutzanlagen durchgeführt. Jedem Gewerblichen Betrieb indes werden strengste Auflagen in punkto Sicherheit, Schadstoffausstoss und Lärmentwicklung auferlegt.
Fazit: Öffnungszeiten sind auch bei geschlossenem Flugfeld Öffnungszeiten.
Corinne & Jürg Camenisch
9423 Altenrhein