Der Widerstand gegen den Fluglärm

1951

Erstmals beschweren sich Anwohner beidseits des Rheins über den durch die intensive Schul- und Sportfliegerei erzeugten Fluglärm bei der Flugplatzhalterin und bei den Behörden.

1954

Die Republik Östereich verlangt die Respektierung seiner Lufthoheit über dem vorarlbergischen Rheindelta.

1978

Die Reklamationen aus der Bevölkerung nehmen zu und schlagen sich in einer zunehmenden Flut von Leserbriefen nieder.

Trotz massiver Proteste seitens der Östereichischen Behörden dehnt das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) in Bern sämtliche Anflugverfahren über vorarlbergisches Gebiet aus und veröffentlicht diese im Lufthandbuch der Schweiz. Damit werden Anflugverfahren und Platzvolten für alle Piloten verbindlich.

1979

Der Fluglärm eskaliert weiter. Eine Bürgeraktion beginnt sich zu formieren.

1980

Für eine Petition werden in der Standortgemeinde Thal innerhalb kürzester Zeit mehrere Hundert Unterschriften gesammelt und dem Gemeinderat überreicht.

1981

Die Thaler Gemeindebehörden stehen unter erheblichem Druck der FFA und sind nicht gewillt, den Anwohnern und Bürgern einen wirksamen Schutz vor dem Fluglärm zu bieten.

Deshalb erfolgt die Umwandlung der Bürgeraktion in den neu gegründeten Verein:

“Aktion gegen Fluglärm Altenrhein“ (AgF). An der Gründungsversammlung vom 26. Mai 1981 verabschieden rund 30 Gründungsmitglieder die Statuten mit folgender Zielsetzung:

'Der Verein bezweckt die Reduktion des Fluglärms in der Region. Das Ziel soll u.a. erreicht werden durch:

  1. generelles Flugverbot an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen.
  2. generelles Flugverbot ausserhalb der in der Region üblichen Arbeitszeiten, mindestens jedoch 17.00 bis morgens 08.00 Uhr sowie von 12.00 bis 14.00 Uhr.
  3. generelles Verbot von Segelflugschlepp mit Motorflugzeugen.
  4. generelles Verbot von Akrobatikflügen.
  5. Verbot von Schulfliegerei auf dem Flugfeld Altenrhein.
  6. verschärfte Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Flugvorschriften.
  7. wirksame Lärmschutzmassnahmen bei Stand- und Testläufen.

Flugbewegungen zu Rettungszwecken sind keinen Beschränkungen unterworfen.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass eine Rückführung des Flugbetriebs auf denjenigen eines Werkfluggeländes angestrebt wird.

1982

Kollektivbeitritt der 3 Vorarlberger Rheintalgemeinden Fussach, Höchst und Gaissau mit zusammen rund 10'000 Einwohnern. Einsitz eines Gemeindevertreters im AgF-Vorstand.

Die AgF bekämpft ein allfälliges Crossair-Linienfluggesuch, was massgeblich zur ablehnenden Haltung der St.Galler Regierung führt.

1984

Erfolgreicher Kampf der AgF gegen das Linienflug-Konzessionsgesuch der Rheintalflug. Die Regierung lehnt, mit der weitgehend von der AgF übernommenen Argumentation, eine Bewilligung ab.

Nach einer dreijährigen Versuchsphase verweigert der Bundesrat Ende Mai die Zulassung der Ultraleichtflugzeuge ULF, der sog. “fliegenden Rasenmäher“. An diesem Erfolg ist die AgF zusammen mit der SGU (Schweiz. Gesellschaft für Umweltschutz) besonders beteiligt.

1986

Die Charter- und Taxiflüge erreichen Spitzenwerte und nehmen gegenüber dem Vorjahr um 85 % zu.

Erneute Konzessionsgesuche für Linienflüge nach Wien zwingen die AgF zu verstärkten Aktivitäten.

Trotz unveränderter Situation lässt sich die St.Galler Regierung unter massivem Einfluss des BAZL und der Wirtschaft zu einer Kehrtwende bewegen und stimmt in der Vernehmlassung den Linienflügen zu.

bis 1988

Die AgF geht auf die Strasse, führt öffentliche Veranstaltung durch und verschickt zig-tausende von Flugblättern, um gegen die Eskalation in Altenrhein aufzurütteln.

Eine Unterschriftensammlung gegen Linienflüge bringt - mit Unterstützung mehrerer Umweltorganisationen - innert Monatsfrist gegen 5'500 Unterschriften, die bei der St.Galler Regierung deponiert werden.

In einer weiteren, von 10 Umweltschutzorganisationen und 41 Ärzten unterzeichneten Resolution wird der St. Galler Regierungsrat aufgefordert, auf Linienflüge in Altenrhein zu verzichten. Leider ohne Erfolg. Die Linienflüge nach Wien werden bewilligt. Der Bann ist damit gebrochen.

1989

Der jahrelang zum Teil sehr hart geführte Kampf gegen eine Ausweitung des Flugbetriebs zeitigt immerhin eine indirekte Wirkung, indem das Problem weit über die Region hinaus bekannt gemacht werden konnte. Positive Folge davon ist der stark angewachsene Mitgliederbestand. Die Zahl der beitragleistenden Einzelmitglieder ist mittlerweile auf über 2'200 angestiegen, und alles in allem unterstützen 16 Umweltschutz-Organisationen und politische Parteien die AgF.

1990

Grossdemonstration am 23. September in Rorschach gegen die Ausweitung des Flugverkehrs im Bodenseeraum bzw. auf dem Flugfeld Altenrhein, organisiert durch die ’Sozialistische Bodensee Internationale’ SBI.

1991

Die Zunahme des Linien- und Charterflugverkehrs in Altenrhein geht trotzdem Schritt um Schritt weiter. Zählbare Erfolge der Opposition sind keine zu verzeichnen. Weder parlamentarische Vorstösse im Kantonsrat noch im Nationalrat gegen die schleichende Zerstörung des Lebensraums am oberen Bodensee zeigen Wirkung.

Im Juni reicht die AgF in Bern eine Petition mit 7600 Unterschriften zuhanden von Bundesrat Ogi ein, gegen die geplante Inbetriebnahme des Instrumenten-Landesystems ILS.

Die AgF beginnt mit Demonstrationen am Ort des Geschehens, um auf die negativen Folgen der Flugverkehrszunahme aufmerksam zu machen. Am 1. Juni wird vor dem Abfertigungsgebäude demonstriert.

Die kurzzeitige gewaltfreie Besetzung der Abflugpiste am 15. Juni zeigt mehr Wirkung in den Medien. Das Problem wird weit über die Region hinaus zur Kenntnis genommen. Für die 11 ’Besetzer’ setzt es allerdings ein gerichtliches Nachspiel ab.

Am 3. November demonstrieren Fluglärmgegner mit Ihren Familien gegen den ersten Sonntagsflug nach Wien. Auf Befehl des privaten Flugplatzbesitzers greift die Polizei brutal durch und beendet die gewaltfreie Aktion unter dem Einsatz unverhältnismässiger Mittel.

Am 1. Dezember findet eine weitere Demonstration beim Flugfeld Altenrhein statt, die diesmal keinen Polizeieinsatz nach sich zieht.

1993

Die AgF erreicht mit Unterstützung der Umweltverbände beim BAZL, dass die Airport Altenrhein AG vor der definitiven Freigabe des ILS eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen hat.

1994

Am 20. Februar stimmt das Schweizer Volk dem revidierten Luftfahrtgesetz zu. Damit ist künftig bei Flugplatz-Konzessionierungen bzw. -Bewilligungen nur noch der Bund zuständig. Die Position der Standort-Gemeinde wird damit geschwächt, das Mitspracherecht des Volkes ganz gestrichen.

Viele Gemeinden in der Region des Flugplatzes Altenrhein lehnen die umstrittene Vorlage jedoch ab. Thal als Standortgemeinde des Flugplatzes Altenrhein verwirft die Änderung mit rund 61 % Neinstimmen am deutlichsten.

Die Mehrheit der Bevölkerung in der Flugplatz-Region macht damit deutlich, dass man künftig über die weitere Entwicklung in Altenrhein ein Wörtchen mitreden will. Eine positive Voraussetzung, um den Kampf gegen die Ausweitung des Flugbetriebs in Altenrhein verhindern zu können.

1995

Anzeigen gegen nächtliche Standläufe ohne Schallschutzvorrichtungen auf dem Flugfeld werden vom BAZL letztlich als ungerechtfertigt zurückgewiesen mit der Begründung, dass weder Betriebsbewilligung noch Betriebsreglement diesen ’Industrielärm’ in Altenrhein explizit ausschlössen. Somit sei alles rechtens.

1996

Die unbefriedigende Situation betreffend dem Standlauflärm wird der Rechtspflegekommission des St. Galler Grossen Rates unterbreitet. Diese kommt zum Schluss, dass für Anzeigen grundsätzlich das Bezirksamt zuständig sei. Zudem sei das ungelöste Problem der Standläufe im Betriebsreglement zu regeln, wie auf anderen Flugplätzen auch.

Die ’Rheintalflug AG’ reicht beim BAZL ein Konzessionsgesuch für Linienflüge nach Frankfurt ein. Dazu müssten die Starts auf 6 Uhr früh vorverlegt werden. Die AgF bekämpft diesen Ausbauschritt vehement. Trotzdem wirbt die ’Rheintalflug’ bereits im Voraus mittels Inseraten für die Frankfurt-Flüge ab 2. Dezember. Das BAZL lehnt das Gesuch jedoch ab.

1997/98

Zwei Flugschauen erhitzen die Gemüter. Ungeachtet massiver Proteste der Fluglärmgegner und Umweltgruppierungen werden zwei Riesenveranstaltungen unter Mitwirkung der Schweizer Luftwaffe bewilligt und durchgeführt. Mittels Petition und rund 10'000 Unterschriften an das UVEK versucht die AgF vergeblich, die Monster-Flugshow von August 1998 zu verhindern.

1999

In der Vernehmlassung zum Entwurf des ’Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt’ (SIL) verlangt die AgF, dass das private Flugfeld Altenrhein nicht, wie vorgeschlagen, zu einem Regionalflugplatz konzessioniert werden darf. Gleichzeitig organisiert die AgF eine breite Beteiligung der Bevölkerung. Allein über 230 Stellungnahmen gehen daraufhin bei der Gemeinde Thal zum SIL-Entwurf ein.

(Die ’Strategischen Ziele’ des SIL wurden am 18. Oktober 2000 durch den Bundesrat verabschiedet. Altenrhein wird darin als 'Regionalflugplatz - noch im Flugfeldstatus' geführt. Zitat: 'Der noch nicht konzessionierte Flugplatz St. Gallen-Altenrhein wird, falls sich der Linienverkehr auf dieser Anlage weiter entwickelt, konzessioniert.')

Die AgF beteiligt sich auch an der Vernehmlassung zur Revision der Lärmschutzverordnung (LSV) und der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL) und verlangt vom UVEK, auf die vorgeschlagene Anhebung der Lärmgrenzwerte sowie auf die Ausweitung der Betriebszeiten bei Regionalflugplätzen zu verzichten.

2000

Am 21. März wird in Staad mit der 'Interessengemeinschaft Lebensqualität rund um Altenrhein IGLA' ein neuer Verein gegründet, der sich zum Ziel gesetzt hat, die Ausweitung des Flugbetriebs - in erster Linie die Konzessionierung Altenrheins zum Regionalflugplatz - zu verhindern. Die AgF begrüsst die Gründung der ’IGLA’, weil sich damit eine weitere Kraft für die gleichen Ziele engagiert, für welche die AgF seit rund 20 Jahren mit grossem Einsatz kämpft.

Im Sommer reicht die IGLA beim Bundesrat eine Petition mit über 3000 Unterschriften gegen die Konzessionierung des Flugplatzes Altenrhein ein.

Die Bevölkerung der Standortgemeinde Thal erhält Gelegenheit, sich über die Zukunft des privaten Flugfeldes zu äussern. Im Auftrag des Gemeinderates Thal führt das 'Forschungsinstitut für Arbeit und Arbeitsrecht' der Universität St. Gallen eine breit angelegte Umfrage durch. Die AgF ruft die Bevölkerung Thals zur Teilnahme an der Befragung auf.

2001

Am 25. April veröffentlicht der Gemeinderat Thal die Ergebnisse der repräsentativen Umfrage zum Flugplatz Altenrhein. Die hohe Rücklaufquote von 51,1 % der angeschriebenen Haushalte verleiht den Umfrageergebnissen besonderes Gewicht.

Fazit: Eine klare Mehrheit der Bevölkerung der Standortgemeinde Thal lehnt eine Konzessionierung des Flugplatzes im Verhältnis von rund 2 zu 1 ab.

Das klare Resultat veranlasst den Gemeinderat Thal, sich künftig konsequent gegen die Konzessionierung des Flugplatzes Altenrhein und für die Erhaltung der Lebensqualität in der Gemeinde einzusetzen.

Die Besitzerin des Flugfeldes, die Airport Altenrhein AG (AAAG), reicht beim BAZL ein Plangenehmigungsgesuch für eine Anflugbefeuerung ein. Die AgF erhebt dagegen Einsprache, weil das Projekt ein weiterer Schritt Richtung Konzessionierung bedeutet.

2002

Im Januar lehnt das BAZL das Gesuch der AAAG zum Bau einer Anflugbefeuerung ab. Diese reicht im November ein neues, angeblich überarbeitetes Baugesuch ein.

Nach Prüfung des neuen Projekts legt die AgF erneut Einsprache ein, weil sich gegenüber der ersten Projektversion nichts Wesentliches geändert hat.

2003

Die AgF informiert die Öffentlichkeit über interne Pläne der AAAG, die Piste gegen Osten hin zu verlängern. Damit wird die Flugplatzbetreiberin endlich gezwungen, die Karten auf den Tisch zu legen. In einer breit angelegten Kampagne berichtet die AAAG am 14. August über ihre Absicht, beim BAZL das Gesuch zur Konzessionierung des Flugfeldes Altenrhein zum Regionalflugplatz einzureichen. Das bedinge eine Verlängerung der Flugpiste sowie die Ausweitung der Betriebszeiten um rund einen Drittel.

Die AgF informiert die Öffentlichkeit über unbewilligte Bauarbeiten auf dem Flugfeld Altenrhein. Den vom BAZL erteilten Baustopp muss die AgF Tage später mit Hilfe der Polizei durchsetzen. Das von der AAAG nachgereichte Baugesuch zur Erweiterung des Vorfeldes und zur Verbreiterung der Rollwege wird später vom BAZL genehmigt.

Das BAZL genehmigt am 18. November das überarbeitete Plangenehmigungsgesuch der AAAG für eine Anflugbefeuerung und weist die Einsprachen ab. Die AgF erhebt am 19. Dezember dagegen beim UVEK Beschwerde. Ebenso die Gemeinde Thal und das Baudepartement des Kantons St. Gallen.

2004

Das BAZL versucht, die bereits erteilte Bewilligung zum Bau der Anflugbefeuerung zwecks nachträglicher Abklärungen auszusetzen. Die AgF widersetzt sich diesem Ansinnen und erhält von der Rekurskommission (REKO) Recht. So ist das BAZL Ende März gezwungen, die voreilig erteilte Plangenehmigung “wegen ungenügender Sachverhaltsabklärung“ zurückziehen und das bereits einmal überarbeitete Projekt an die AAAG zurückzuweisen.

2005

Im März gibt die Airport Altenrhein AG bekannt, dass sie im Juli in Bern das Gesuch zur Konzessionierung des Flugfeldes zu einem Regionalflugplatz einreichen wird.

Dabei zeigt sich, dass die treibende Kraft hinter dem Konzessionierungsgesuch die St. Galler Regierung ist. Diese unterstützt das Vorhaben des privaten Investors nach Kräften, obwohl sich die betroffene Bevölkerung und die Standortgemeinde Thal vehement dagegen wehren und um den Verlust von Lebensqualität fürchten. Hier mutet die St. Galler Regierung den Anwohnern zusätzliche Lärmbelästigung zu, während sie gleichzeitig in Rapperswil-Jona und in Wil Fluglärm des Flughafens Zürich-Kloten bekämpft.

Der Schritt zum Ausbau des Flugbetriebs in Altenrhein ist höchst umstritten und wird nicht nur von der Mehrheit der Bevölkerung und allen Umweltorganisationen abgelehnt, sondern auch von den angrenzenden österreichischen Gemeinden Gaissau, Höchst und Fussach.

Hauptgründe, die gegen eine Konzessionierung sprechen:

  • Schleuse für mehr Flugverkehr wird geöffnet, ohne Möglichkeit, diese wieder schliessen zu können.
  • Ausdehnung der Betriebszeiten in die frühen Morgen- und späten Nachtstunden hinein, was die Nachtruhe – sprich den gesunden Schlaf – entsprechend verkürzt.
  • Die private Flugplatzbetreiberin enthält das Enteignungsrecht zur Durchsetzung ihrer Ausbauvorhaben.

Der Schritt zum Ausbau des Flugbetriebs in Altenrhein ist höchst umstritten und wird nicht nur von der Mehrheit der Anwohnern und allen Umweltorganisationen abgelehnt, sondern auch von den drei österreichischen Anrainergemeinden Gaissau, Höchst und Fussach. Und demzufolge lehnt am 16. Dezember der Vorarlberger Landtag in einem einstimmigen Beschluss die Konzessionierung Altenrheins ab.

2006

Am 29. März doppelt das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten in Wien nach und unterstreicht mit einer Verbalnote an die Schweizerische Eidgenossenschaft, das Nein des Bundeslandes Vorarlberg ohne Wenn und Aber zu unterstützen. Die Konzessionierung des privaten Flugfeldes Altenrhein zu einem Regionalflugplatz ist damit faktisch blockiert.

Für die Flugfeldbesitzerin AAAG kommt die neue Situation völlig unerwartet. Die über Jahre hinweg in die Infrastruktur investierten Millionen dürften sich so bald nicht amortisieren. Also wurde nach Ersatz gesucht. So richtet sie kurzerhand ein Konzessionsgesuch an das BAZL für eine neue Linienflugverbindung nach Düsseldorf/ Mönchengladbach mit folgender Begründung: «Nachdem der ursprüngliche Zeitplan im Hinblick auf die Konzessionierung des Flugplatzes Altenrhein … nicht aufrechterhalten werden kann, müssen Wege gefunden werden, um als Übergangslösung für den kommenden Winterflugplan 2006/07 diese zusätzlichen Flüge einzuführen.»

2007

Das BAZL bewilligt das Gesuch und erteilt dem Vorarlberger Flugunternehmen ‹Smartline› die Konzession für vier tägliche Flüge, so dass bereits am 5. Februar der erste Flieger ins Ruhrgebiet abhebt. Die Proteste der AgF beim BAZL bleiben ohne Wirkung, obwohl der Entscheid klar gegen Artikel 36a des Luftfahrtgesetzes verstösst. Der Geschichte ist kein Erfolg beschieden. Schon Ende April kommt das Aus von ‹Smartline› aufgrund fehlender Nachfrage. Die AAAG ist dabei ihren eigenen geschönten Bedarfsprognosen aufgesessen, die sie stets als Rechtfertigung für die Konzessionierung des Flugplatzes einsetzt.

Die Vorbereitungen für die «International Bodensee-Airshow IBAS’08» sind angelaufen, die während vier Tagen im August 2008 in Altenrhein mit Beteiligung der Schweizer Luftwaffe stattfinden soll. Dies ungeachtet der massiven Kritik breiter Bevölkerungskreise während der letzten Flugschau 1998 an solch umwelt- und klimaschädlichen Veranstaltungen. Die AgF unternimmt auch dieses Mal alles, um diese Monster-Flugshow zu verhindern.

2008

Unser Kampf gegen die geplante Flugschau hat sich gelohnt: Resigniert geben die Organisatoren im April das Scheitern der «IBAS‘08» bekannt: «Wir haben den politischen Druck der Gegner und den politischen Einfluss der österreichischen Nachbargemeinden unterschätzt.» Den Ausschlag für den Übungsabbruch hat das kategorische Nein unserer Vorarlberger Nachbarn gegeben, ohne deren Zustimmung die Veranstaltung nicht durchgeführt werden kann. Das OK kündigt die Verschiebung der IBAS auf 2010 an.

2009

Im Sommer gibt das OK das definitive Aus der auf 2010 verschobenen Flugschau bekannt und macht dafür die ungenügende Unterstützung durch die Öffentlichkeit verantwortlich. Damit dürfte das Ende von Flugschauen in Altenrhein besiegelt worden sein.

Der Flugplatz Altenrhein heisst neu «People’s Business Airport». Mit dem Namenwechsel versprechen sich die Besitzer mehr internationale Ausstrahlung, weniger Provinzflugplatz.

Die penetranteste Lärmquelle auf dem Flugfeld sind Triebwerktests, die bisher immer ohne Lärmschutzvorrichtungen auf freiem Feld und praktisch zu allen Tageszeiten bis in die Nacht hinein durchgeführt werden. In Altenrhein verkehren zudem seit einigen Jahren ausgediente Hunter-Militärjets des Fliegermuseums, die durch Hobbypiloten nach Belieben geflogen werden. Der ohrenbetäubende Lärm dieser Flugapparate belästigt die Anwohner neben den Starts und Landungen besonders während den ausgedehnten Triebwerktests. Die Flugfeldbesitzerin AAAG hat sich bisher stets mit allen Mitteln gegen den Erlass wirkungsvoller Lärmschutzmassnahmen gewehrt.

Nach jahrelangen Bemühungen finden am 20. Mai endlich Lärmmessungen in den betroffenen Liegenschaften während eines Hunter-Standlaufes statt. Das kantonale Amt für Umwelt, Abt. Lärmschutz, misst viel zu hohe Lärmpegel und informiert, dass die Hunter-Standläufe zwingend einer Bewilligung bedürfen. Um die Situation zu klären, wird das BAZL eingeschaltet.

2010

Erfolg beim langjährigen Kampf gegen den extrem störenden Standlauflärm: Zwei Altenrheinern und AgF-Mitgliedern ist es zu verdanken, dass das BAZL das Betriebsreglement des Flugfeldes anpassen lässt. Die Anzahl der Hunter Standläufe wird auf maximal fünf pro Jahr begrenzt und die Standlauf-Betriebszeiten werden eingeschränkt auf Werktags zwischen 14.00 und 16.00 Uhr.

Ein Anwohner zog die Beschwerde gegen den BAZL-Entscheid weiter und bekam vor Bundesverwaltungsgericht Recht. So muss das BAZL nun zusätzlich prüfen, ob auch die Lärmimmissionen der Standläufe anderer Flugzeuge und von Helikoptern “mit verhältnismässigem Aufwand“ verringert werden können. Das Gericht warf dem BAZL zudem vor, sich mit dieser Frage bisher nicht ausreichend befasst zu haben.

2011

Seit Ende März tragen die zwei Fluggesellschaften «Austrian Airlines AUA» und die neu gegründete Fluggesellschaft «People’s Viennaline» der Flugfeldbesitzerin auf der einzigen konzessionierten Linienflugverbindung ab Altenrhein einen Machtkampf aus, der den Anwohnern stark erhöhte Lärm- und Schadstoffbelästigungen beschert. Obwohl die AUA bis zum Einstieg der Viennaline mit drei täglichen Flügen nach Wien die Passagiernachfrage mehr als decken konnte, wird seither sechs Mal am Tag geflogen, allerdings mit halb leeren Maschinen. Die AgF fordert in einer Resolution das Ende dieses umweltpolitischen Unsinns.

Die Konzessionierung Altenrheins zu einem Regionalflugplatz ist definitiv vom Tisch. Am 6. Juli hat der Bundesrat das Objektblatt des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) für den Flugplatz Altenrhein genehmigt, in welchem festgehalten ist: “Der Flugplatz St.Gallen-Altenrhein ist ein privates Flugfeld. Auf eine Konzessionierung wird bis auf Weiteres verzichtet. Bei einem Ausbau des Linienverkehrs ist er zu konzessionieren, was nur im Einvernehmen mit Österreich erfolgen soll.“

2012

Das Bundesverwaltungsgericht BVGer hat den Einsprechern – zwei AgF-Mitgliedern und dem VCS - gegen diverse Bauvorhaben auf dem privaten Flugfeld Altenrhein in allen Punkten Recht gegeben. Es anerkennt die Beschwerdelegitimation all jener Personen, die den Lärm deutlich hören können und dadurch in ihrer Ruhe gestört werden. Es verlangt bei Ausbauten der Flugplatz-Infrastruktur die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), in deren Rahmen auch die zusätzlichen Lärmemissionen zu prüfen seien.

2013

Die AUA stellt Ende März den Flugbetrieb auf der Wien-Strecke ein, nachdem People’s Viennaline vor zwei Jahren begonnen hat, dieselbe Strecke zu bedienen und AUA zu verdrängen. Damit endet ein über zwei Jahre dauernder, unsinniger Machtkampf zwischen zwei Fluggesellschaften, der vor allem die Anwohner übermässig belastet hat.

Ein Dauer-Ärgernis sind die permanenten Betriebszeiten-Übertretungen. Viel zu viele Flüge finden ausserhalb der ordentlichen Öffnungszeiten statt, ohne zwingende Gründe und mit dem Segen des BAZL. Nicht verwunderlich, dass die Flugplatzleitung des Airport Altenrhein AG (AAAG) das Einhalten der im Betriebsreglement vorgegebenen Öffnungszeiten überhaupt nicht ernst nimmt. Das wird deutlich, wenn man die Aufforderung auf der Homepage des Flugplatzes liest: “… Falls Sie eine Ausnahmenbewilligung ausserhalb unserer Öffnungszeiten möchten, kontaktieren Sie bitte das C-Office.“

Weil das BAZL als Aufsichtsbehörde die Übertretungen nicht sanktioniert, verkommt das Betriebsreglement immer mehr zu reiner Makulatur. Das will die AgF nicht einfach so hinnehmen und reicht im Herbst beim BVGer eine Aufsichtsbeschwerde gegen die AAAG ein wegen ’Verletzung der Öffnungszeiten gemäss Betriebsreglement durch Erteilung von Sonderbewilligungen ohne rechtliche Grundlage’.

2014

Seit dem Entscheid des BVGer im 2012, dass die AAAG vor jeglichem Weiterausbau der Flugplatz-Infrastruktur eine Umweltverträglichkeitsprüfung UVP durchzuführen hat, ist es Ende Januar nun soweit: Zusammen mit dem Plangenehmigungsgesuch für den neuen ’Hangar C6’ liegt auch der Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) öffentlich zur Einsprache auf. Nach genauer Prüfung hat die AgF beim BAZL gegen das Projekt Einsprache erhoben, nämlich aus folgenden zwei Gründen:

Einerseits ist der Hangar nicht zonenkonform. Der Hangar übersteigt mit 74 m Länge die maximal erlaubten 60 m klar. Auch der Grenzabstand zur Strasse stimmt nicht.

Andererseits kann der UVB die Umweltverträglichkeit nicht belegen. So soll unter anderem bis 2021 die Zunahme der Motorentests von Grossflugzeugen 100%, von Jets 50% und der Helikopter rund 100% betragen, was inakzeptabel ist. Dies umso mehr, als vom Bau wirkungsvoller Schallschutzvorrichtungen noch immer keine Rede ist.

Im August löst sich die ‘Interessengemeinschaft Lebensqualität rund um Altenrhein IGLA‘ auf, welche am 21. März 2000 mit dem Hauptziel gegründet worden ist, die Konzessionierung Altenrheins zu einem Regionalflugplatz verhindern zu wollen. Nachdem dieses Ziel fürs erste erreicht worden ist, sieht die IGLA den Hauptzweck des Vereins als erfüllt.

2015

Am 19. März hat das BVGer entschieden, auf die  Aufsichtsbeschwerde der AgF gegen die AAAG wegen ’Verletzung der Öffnungszeiten gemäss Betriebsreglement durch Erteilung von Sonderbewilligungen ohne rechtliche Grundlage’ nicht einzutreten, weil es für diesen Fall nicht zuständig sei. Für nicht konzessionierte Flugplätze, wie es das private Flugfeld Altenrhein ist, sei das BAZL zuständig.

Damit ist das Problem leider nicht gelöst. So wird die AgF weiter dafür kämpfen und nach Wegen suchen, dem Recht zum Durchbruch zu verhelfen, um die lärmgeplagten Anwohner gerade auch in den wichtigen Randzeiten vor den Folgen dieser willkürlichen Handhabung des Betriebsreglements zu schützen.

Ende Dezember bewilligt das BAZL den UVB und den Bau des ‚Hangar C6‘ der AAAG und weist damit die Einsprache der AgF von 2014 ab. VCS und AgF reichen zusammen beim BVGer Beschwerde gegen den BAZL-Entscheid ein und versuchen damit, doch noch einige in der abgewiesenen Einsprache geforderten Verbesserungen realisieren zu können.

2016

Seit kurzem bestimmt ein neuer CEO die Geschicke des Flugplatzes Altenrhein, welcher sich vor allem mit provokativen Aussagen bemerkbar macht. So verspricht er lauthals, „den Airport aus seinem Korsett zu befreien“, um den Weiterausbau ungehindert vorantreiben zu können. Als erstes hat er es auf die 90-Minütige Mittagspause für Linien- und Charterflüge abgesehen, die er überflüssig nennt und so bald wie möglich abgeschafft haben will.

Stolz verkündet Anfang November die Airport Altenrhein AG (AAAG) der Öffentlichkeit ihre neuste Innovation: Seit dem 2. November betreibt die «People’s Viennaline» die «weltweit kürzeste internationale Linienflugverbindung». Ganze 8 Minuten dauert der Flug von Altenrhein zum 20 Kilometer entfernten Friedrichshafen, von wo die Reise weiter nach Köln/Bonn geht. Zweimal am Tag fliegt der 76-plätzige Embraer-Jet E170 über den Bodensee hinweg, ungeachtet der damit verbundenen Umweltbelastung.

Die AAAG sorgt damit in der Öffentlichkeit vor allem für Kopfschütteln und Unverständnis ob des unsinnigen Projekts. Dies, nachdem zuvor das BAZL - trotz fehlender Betriebskonzession - grünes Licht gegeben hatte. Der breite Widerstand gegen diesen ökologischen Unsinn und gegen die mächtige Luftfahrt-Lobby war chancenlos und konnte leider nichts dagegen ausrichten. Dies umso mehr, als die St. Galler Regierung diese fragwürdige Verkehrspolitik unterstützt.

Mit der Aufnahme dieser neuen Linienflugverbindung outet sich die AAAG definitiv als Firma, für welche Umweltschutz ein Fremdwort ist. Denn die Kürzest-Flüge stellen einen ökologischen Unsinn erster Güte dar, bestehen sie doch zur Hauptsache nur aus Starts und Landungen und erzeugen übermässig viel Lärm und Abgase.

2017

Der Ärger war kurz, das Verdikt des Marktes eindeutig: Mitte April - nicht einmal ein halbes Jahr nach dem Jungfernflug – kommt das Aus. Die umstrittenen Linienflüge nach Friedrichshafen werden sang- und klanglos eingestellt. Als Grund wird die schlechte Auslastung der Flüge genannt, man habe den Markt total überschätzt. Ein weiteres Mal muss die Flugfeldbetreiberin zur Kenntnis nehmen, dass sie falschen Nachfrageprognosen aufgesessen ist. Pech für sie, wollte die finanziell schwer angeschlagene Fluggesellschaft mit der zweiten Linienflugverbindung doch einen wichtigen Schritt Richtung finanzielle Gesundung machen. Daraus wird natürlich nichts. Im Gegenteil.

Für neue Linienflüge ab Altenrhein besteht kein Bedarf. Die einzige Linienflugverbindung nach Wien muss auch in Zukunft genügen. Das musste Alleineigentümer Markus Kopf öffentlich eingestehen. Nach der 8-Minutenflug-Pleite könne er sich auch künftig keine zweite rentable Linienflugdestination vorstellen. Der Flughafen Zürich mit riesigem Angebot sei ja in nur gut einer Stunde erreichbar. --> Das sagt die AgF ja schon lange!

Seit August hat Flugplatzbesitzer Markus Kopf selbst die Leitung der AAAG übernommen und versucht zu retten, was noch zu retten ist. Er werde sich auf den Ausbau des Charterflugverkehrs konzentrieren. Erfolg verspricht er sich vom Bemühen um eine Lockerung des in Altenrhein geltenden Lärmkorsetts, in erster Linie von der Ausweitung der Betriebszeiten sowie der Streichung der Mittagspause für Linien- und Charterflüge.

St. Gallen und das Bundesland Vorarlberg haben eine «Interessenanalyse zur Erarbeitung einer Regionalen Entwicklungsstrategie zum Airport Altenrhein» in Auftrag gegeben. Die Analyse soll laut Verfasser „Optimierungsmöglichkeiten aufzeigen und eine Basis für ein künftig gemeinsames, strategisches Vorgehen von Region und Flugfeld sein.“ Befragt werden Vertreter aus Wirtschaft, Tourismus, Behörden, Gemeinden, Umwelt- und Naturschutz und auch die AgF.

2018

Ende November werden die Ergebnisse der Interessenanalyse veröffentlicht. Unsere Befürchtung, dass es sich bei der Analyse um eine reine Alibiübung zur Durchsetzung von wirtschaftlichen Interessen des Airport Altenrhein handelt, bewahrheitet sich leider. So sind die Aussagen des BAZL und diejenigen des Kantons St. Gallen auffallend identisch, und beide Behörden wünschen unisono den Ausbau des privaten Flugfeldes Altenrhein. Sei dies die Abschaffung der Mittagspause, die verlängerten Öffnungszeiten in die Nacht hinein sowie die Abschaffung der vier flugfreien Feiertage im Jahr.

Laut Mittteilung des St. Galler Volkswirtschaftsdepartements hat es die Analyse in Auftrag gegeben und – davon muss ausgegangen werden – auch bezahlt. Dass eine Kantonsregierung die negativen Effekte des Flugbetriebs in Altenrhein als gering einschätzt, ist ungeheuerlich. Dies, nachdem allseits bekannt ist, wie sehr die Fliegerei zur Klimaerwärmung beiträgt. Der Gipfel der Unverschämtheit ist jedoch das gezogene Fazit. In der gemeinsamen Medienmitteilung St. Gallens und Vorarlbergs wird das Ergebnis der Analyse dargestellt als Auftrag zum Ausbau des Linien-, Charter- und Businessverkehrs ohne Konzessionierung. Eine «bilaterale Arbeitsgruppe» unter Leitung des BAZL soll entsprechende Möglichkeiten prüfen. Immer „unter Berücksichtigung der Schutzbedürfnisse der Bevölkerung“, was das auch heissen mag.

2019

Erstmalig hat das BAZL eine Busse gegen einen privaten Flugfeldbesitzer ausgesprochen, und dies gegen die Airport Altenrhein AG. Das Bussgeld für nächtlich verbotene Flüge ist mit 800 Franken sehr tief ausgefallen. Im Wiederholungsfall verspricht das BAZL jedoch eine massive Erhöhung der Busse bis zu mehreren zehntausend Franken. Dies hat die AgF vor kurzem erfahren und publik gemacht.

Gebüsst wird damit die wiederholte Übertretung der Betriebszeiten im Sommer 2018, als u.a. am 5. Juli 2018 ein Linienflugzeug nachts um 23:08 Uhr und zwei Tage später ein Charterflugzeug erst um 23:27 Uhr landeten. Zu diesen Zeiten wäre das Flugfeld geschlossen, denn gemäss Staatsvertrag sind Ausnahmen abends nur bis 22.00 Uhr erlaubt. Ein Anwohner in Altenrhein reklamierte die Verstösse beim Flugfeldbesitzer und beim BAZL, um den in letzter Zeit immer öfters registrierten Betriebszeitenübertretungen einen Riegel zu schieben.

Am 28. November informieren die Flugfeldbetreiber zusammen mit Behördenvertretern des Kantons St. Gallen und des Bundeslandes Vorarlbergs über ihre gemeinsam erarbeiteten Vorstellungen zur künftigen Entwicklung des Flugplatzes Altenrhein. Im Zwischenbericht der vom BAZL geleiteten «bilateralen Arbeitsgruppe» werden Eckwerte zur Anpassung des Staatsvertrags zwischen der Schweiz und Österreich präsentiert. So sollen die Betriebszeiten für den Linien- und Charterflugverkehr neu bis 23 Uhr nachts ausgeweitet werden. Und die 90-minütige Mittagspause soll ersatzlos gestrichen werden, wie auch das Flugverbot an hohen Feiertagen. Das erfordert die Änderung des Staatsvertrages und damit die Zustimmung des Vorarlberger Landtages sowie der Republik Österreich.

Bisher hat sich Vorarlberg immer konsequent gegen jeglichen Ausbau des Flugbetriebs in Altenrhein gewehrt, um ihre Bevölkerung vor Flugemissionen zu schützen. Diesmal sieht es dort plötzlich anders aus. Der Grund für diesen Gesinnungswandel dürfte das im Zwischenbericht an Österreich abgegebene Versprechen der Schweizer Behörden sein, künftig die Anzahl der Helikopterflüge um jährlich 2000 auf maximal 2500 zu senken. Ob das Zückerchen im Endeffekt zum Erfolg führen wird, darf allerdings bezweifelt werden.

2020

Rund ein halbes Jahr lang bestimmt die Corona-Pandemie unseren Alltag. Neben vielen Einschränkungen hat sie aber auch positive Begleiterscheinungen mit sich gebracht. So ist der Flugverkehr rund um den Globus eingebrochen und hat dem kriselnden Klima zu einer wichtigen Verschnaufpause verholfen. Auch die Bevölkerung im Einzugsgebiet des Flugfeldes Altenrhein hat davon direkt profitiert. Durch den praktisch zum Erliegen gekommenen Flugverkehr ist eindrücklich aufgezeigt worden, wie wohltuend es sich eigentlich ohne störenden Fluglärm leben lässt. Inzwischen ist der Flugbetrieb auch in Altenrhein wieder angelaufen. Die fluglärmarme Zeit ist nur noch Erinnerung.

Die drohende Ausweitung des Flugbetriebs bestimmt nach wie vor die Agenda der AgF. Zurzeit verhandelt das BAZL direkt mit den Bundesbehörden in Wien und versucht mit allerlei Tricks, das Eidgenössische Luftfahrtgesetz zu umgehen. Die St. Galler Regierung ist bekanntlich die treibende Kraft hinter der aktuellen Ausbauoffensive. Darum trifft sich am 11. Mai eine Delegation der AgF mit Regierungsrat Bruno Damann, dem Vorsteher des St. Galler Volkswirtschaftsdepartementes, zu einer Aussprache. Ob unsere dargelegten Argumente das Vorgehen der Ausbau-Turbos beeinflussen werden, wird die Zukunft weisen.

An der HV vom 8. September verabschiedet die Versammlung die Resolution «Begrenzung der Helikopterflüge – ohne Hintergedanken» mit der Aufforderung an die Behörden, die Heliflüge sofort auf jährlich 2500 zu begrenzen.

2021

Im Entwurf des überarbeiteten kantonalen Richtplans, der zur Vernehmlassung vorliegt, will die St. Galler Regierung „einen massvollen Ausbau des Flugbetriebs in Altenrhein“ unterstützen. Damit steht er im Widerspruch zu seinen geltenden Umweltschutzzielen „Wir schützen das Klima. Wir konzentrieren uns beim Klimaschutz als Kanton darauf, weniger CO2 auszustossen.“

Die AgF fordert in Ihrer Stellungnahme die Regierung auf, keiner Ausweitung der Betriebszeiten zuzustimmen. Die Anträge an die Regierung lauten wie folgt:

  1. Der Schutzverband AgF beantragt, dass der Kanton St. Gallen auf jede Zustimmung zu einer Ausweitung des Flugbetriebes verzichtet.
  2. Die AgF beantragt weiter, dass sich die Kantonsregierung für die Einhaltung der heute geltenden Betriebszeiten aktiv einsetzt und auch dafür sorgt, dass das Betriebsreglement in allen Punkten korrekt eingehalten wird.
  3. Ausserdem beantragt die AgF, dass sich der Kanton St. Gallen auf lange Sicht für eine Einstellung des Linien- und Charterflugverkehrs von und nach Altenrhein einsetzt. Dies unter Einräumung angemessener Übergangsfristen.

2022

An einer von der AgF angeregten Besprechung mit dem neuen Vorsteher des St. Galler Volkswirtschaftsdepartementes Regierungsrat Beat Tinner am 23. März erfahren die AgF-Teilnehmer, dass die «bilaterale Arbeitsgruppe» ihre Ausbaupläne weiter konkretisiert hat. Das unter Leitung des BAZL tagende Gremium mit Behördenmitgliedern des Kantons St. Gallen und des Bundeslandes Vorarlberg schlägt in ihrem Bericht vom 2. August 2021 eine wesentliche Ausweitung der Betriebszeiten für den Flugplatz Altenrhein vor. Regierungsrat Beat Tinner ist überzeugt, dass die geplanten Anpassungen und in der Folge die Änderung des Staatsvertrags realisiert würden.

Damit ist klar, unsere Einwände im Mitwirkungsverfahren zum kantonalen Richtplan blieben unberücksichtigt. Denn der neue Richtplan soll dem Bundesrat in den für uns kritischen Punkten nur unwesentlich verändert zur Genehmigung vorgelegt werden. Und in einem nächsten Schritt soll auch der bestehende Staatsvertrag zwischen der Republik Österreich und der Schweiz mit hohem Tempo angepasst werden.

Die Vorarlberger Anrainergemeinden im Rheindelta haben auch dieses Mal eine andere Sicht der Dinge und vertrauen den Versprechen bezüglich Lärmreduktion durch weniger Helikopterflüge nicht. Sie befürchten allgemein mehr Fluglärm. In der Folge lehnen die vom Fluglärm betroffenen österreichischen Gemeinden die geplante Ausweitung und die damit verbundene Änderung des Staatsvertrages ab. Der Entscheid ist der Landesregierung Vorarlbergs im Sommer mitgeteilt worden, und inzwischen dürften auch die St. Galler Regierung und das BAZL über die Absage in Kenntnis gesetzt worden sein.

Obwohl die St. Galler Regierung versprochen hatte, die Öffentlichkeit über das Resultat in dieser Angelegenheit zeitnah zu informieren, wird die Sache nun einfach totgeschwiegen. 

2023

Am 29. Juni informiert das St. Galler Tagblatt über das definitive Scheitern der Bemühungen St. Gallens und des Flugplatzes Altenrhein, den Flugbetrieb auszuweiten. Jahrelang haben der Kanton St. Gallen und das Bundesland Vorarlberg über eine Ausweitung der gesetzlichen Regeln für den Flugplatz Altenrhein verhandelt. Selbst das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) setzte sich vehement für eine Ausweitung der Betriebszeiten für den Linien- und Geschäftsreiseverkehr ein. Dazu hätte auch der Staatsvertrag zwischen Österreich und der Schweiz angepasst werden müssen. Dazu kommt es nun nicht. Die Vorarlberger Anrainergemeinden und das Bundesland Vorarlberg befürchten durch die Ausdehnung der Betriebszeiten bis 23 Uhr nachts eine übermässige Ausweitung der Lärmimmissionen und haben die Verhandlungen ergebnislos beendet. Damit ist die Sache bis auf weiteres ad acta gelegt.