Statuten

Verein «Aktion gegen Fluglärm AgF»


1. Name und Sitz des Vereins

Unter dem Namen "Aktion gegen Fluglärm AgF" besteht mit Sitz in 9423 Altenrhein SG ein Verein gemäss Art. 60 ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.

 

2. Ziel

Der Verein hat zum Ziel, die durch den Flugverkehr Altenrhein verursachten Emissionen wie Lärm und Abgase nachhaltig zu reduzieren.
Dieses Ziel soll insbesondere erreicht werden durch:

  1. Verhinderung der Konzessionierung des privaten Flugfeldes
  2. Beschränkung der Anzahl Flugbewegungen
  3. Einschränkung der Privatjet-Fliegerei
  4. Einschränkung von Charter- und Linienflügen
  5. Flugverbot an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen der Schweiz und der Republik Österreich
  6. Flugverbot ausserhalb der in der Region üblichen Arbeitszeiten, mindestens jedoch von 20.00 Uhr bis 08.00 Uhr sowie von 12.00 bis 14.00 Uhr
  7. Verbot von Airshows und Akrobatikflügen
  8. Verbot der Segelflugschlepperei
  9. Verbot der Schulfliegerei;
  10. Verbot von gewerblichen Helikopterflügen
  11. Kontrolle der Einhaltung der Flugvorschriften
  12. Wirksame Lärmschutzmassnahmen bei Standläufen
  13. Verbot von Ausnahmebewilligungen.

Rettungsflüge sind von diesen Beschränkungen ausgenommen.

 

3. Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft können natürliche und juristische Personen erwerben, welche die Bestrebungen des Vereins unterstützen.

Aktivmitglieder sind beitragspflichtig und stimmberechtigt. Der Vorstand kann in begründeten Fällen einzelne Mitglieder von der Beitragspflicht befreien.

Ehrenmitglied kann werden, wer sich um den Verein besonders verdient gemacht hat.

Die Aufnahme erfolgt aufgrund einer schriftlichen Beitrittserklärung. Der Ausschluss kann ohne Angabe von Gründen erfolgen. Über Aufnahme und Ausschluss entscheidet abschliessend der Vorstand.

 

4. Organisation

Die Organe des Vereins sind

  1. die Mitgliederversammlung
  2. der Vorstand
  3. die Rechnungsrevision

 

a) Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung findet jährlich mindestens einmal statt. Das Vereinsjahr entspricht dem Kalenderjahrr.

Die Einladung erfolgt schriftlich mindestens 14 Tage im Voraus.

Anträge sind schriftlich mindestens 10 Tage vor der Mitgliederversammlung an den Vorstand zu stellen.

Es ist ein Beschlussprotokoll zu verfassen

Abstimmungen und Wahlen sind geheim, wenn dies ein Zehntel der anwesenden Mitglieder verlangt.

Der Mitgliederversammlung stehen folgende Geschäfte zu:

  1. Abnahme der Jahresrechnung
  2. Abnahme des Jahresberichtsder Präsidentin/des Präsidenten
  3. Wahl des Vorstandes jeweils in den Jahren mit geraden Zahlen
  4. Wahl der Revisor:innen
  5. Änderung der Statuten
  6. Festsetzung des Jahresbeitrages
  7. Ernennung von Ehrenmitgliedern
  8. Auflösung des Vereins

 

b) Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Mitgliedern.

Er konstituiert sich selbst.

Über die Vorstandsverhandlungen wird Protokoll geführt. Der Präsident/die Präsidentin führt zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied die rechtsverbindliche Unterschrift.

Vorstands-Mitglieder sind vonm Mitglieder-Beitrag befreit.

 

c) Rechnungsrevision

Die Rechnungsrevision besteht aus zwei Mitgliedern.

Sie prüft die Buchhaltung, beantragt die Genehmigung der Jahresrechnung und die Décharge-Erteilung für den Vorstand.

 

5. Finanzierung

Die finanziellen Mittel bestehen aus

  1. Mitglieder-Beiträgen
  2. Freiwilligen Zuwendungen

 

6. Schlussbestimmungen

Die Statuten wurden von der Gründungsversammlung vom 26. Mai 1981 genehmigt.

Statutenänderungen wurden genehmigt durch die Mitgliederversammlungen vom 18. Mai 2010 und vom 24. April 2024.

 

Altenrhein, 24. April 2024

Für den Vorstand

Cécile Metzler, Präsidentin

Beni Müggler, Aktuar